IFK-Gremienvertreter im Gespräch mit Politikern

In einer breit angelegten Aktion sprechen Mitglieder der IFK-Vertreterversammlung mit politischen Entscheidungsträgern ihrer Region im Laufe des Frühsommers über den Mehrwert einer vollständig akademischen Ausbildung in der Physiotherapie.

Da sich die Reform des Berufsgesetzes in der Physiotherapie derzeit in der Konzeptionsphase befindet, ist jetzt der richtige Moment, um das Gespräch mit Landtagsabgeordneten zu suchen. Darin gilt es, ihnen darzulegen, warum eine vollständig hochschulische Ausbildung in der Physiotherapie bei einer gleichzeitig weiterhin schulischen Ausbildung der Masseure und medizinischen Bademeister einen deutlichen Mehrwert für den Berufsstand bieten würde.

Mitglieder der IFK-Gremien laden die Landtagsabgeordneten ihrer Region zu Vor-Ort-Terminen in ihre Praxen ein, um über die Reform des Berufsgesetzes der Physiotherapie zu sprechen. Auch wenn das Berufsgesetz vom Bundestag verabschiedet wird, ist es dennoch im Bundesrat zustimmungspflichtig – denn Ausbildung ist auch Ländersache.

Ein zentraler Aspekt dieser Gespräche sind unter anderem die Auswirkungen des demografischen Wandels, durch den künftig immer häufiger ältere, multimorbide Patienten behandelt werden müssen. Dadurch steigen die Ansprüche an die Physiotherapeuten, sowohl bei der Umsetzung einer wissenschaftlich-fundierten Diagnostik als auch in der Therapie. Wissenschaftliche Evidenz lässt sich aber nur durch gezielte Forschung erreichen. Die logische Schlussfolgerung: Die Branche braucht dringend eine flächendeckende Akademisierung für neu ausgebildete Physiotherapeuten.

Wichtig ist den IFK-Vertretern aber auch, dass niemandem der Weg in die Physiotherapie verwehrt werden. Schulabsolventen ohne Abitur sollen weiterhin an Berufsfachschulen den Beruf „Masseur und medizinischer Bademeister“ erlernen können, der sie auf Wunsch durch eine berufliche Qualifizierung im Anschluss zu einem Physiotherapiestudium befähigt. Damit werden niedrigschwellige Durchstiegsmöglichkeiten für Menschen mit mittleren Bildungsabschlüssen ermöglicht.

Jonas Pohlmann zu Besuch in Osnabrück

Denise Girvan, Vorsitzende des IFK-Regionalausschusses Osnabrück, hatte hierzu am 10. Mai Jonas Pohlmann (CDU, MdL für den Wahlkreis Georgsmarienhütte, Niedersachsen) in ihre Praxis eingeladen. „Herr Pohlmann kam gut vorbereitet zum Termin und stellte gezielte Fragen, unter anderem warum gerade in Bayern so stark dafür geworben wird, den Masseur und medizinischen Bademeister weiter zu erhalten, und warum es nicht sinnvoll ist das duale System des Physiotherapeuten mit Fach- und Hochschule weiter laufen zu lassen“, berichtete Girvan von dem Treffen. Im Gespräch mit Pohlmann kam man auch auf den langfristigen Qualitätsgedanken in der Physiotherapie sowie den möglichen Direktzugang und damit die Unterstützung der Ärzteschaft zu sprechen. „Alles in allem hat ein sehr gutes Gespräch stattgefunden und wir wollen weiterhin im direkten Austausch bleiben“, resümierte Girvan.

 

Berichte zu weiteren Treffen mit Landespolitikern finden Sie hier.

Weitere Artikel

G-BA erweitert Diagnoseliste zum langfristigen Heilmittelbedarf (LHB)

2026 | 21.08. In seiner gestrigen Sitzung hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die Diagnoseliste für den langfristigen Heilmittelbedarf (LHB) um die Indikationen „Multisystematrophie vom Parkinson-Typ (MSA-P, ICD-10-GM G23.2)“ und „Multisystematrophie vom zerebellären Typ (MSA-C, ICD-10-GM G23.3)“ erweitert.

Erhöhung der Höchstbeträge für beihilfefähige Aufwendungen ab 1. September 2026

2026 | 18.08. Ab dem 1. September 2026 steigen erneut die Höchstsätze der Bundesbeihilfeverordnung für einige Leistungen. Dies betrifft unter anderem die Erweiterte ambulante Physiotherapie (EAP) (Anstieg von 115,30 Euro auf 123,80 Euro) sowie Leistungen im Bereich „Sonstiges“, die für alle Heilmittelbereiche einheitlich gelten. Hierzu gehört auch die versorgungsbezogene Pauschale je Blankoverordnung (Anstieg von 98,60 Euro auf 102,70 Euro), die bei beihilfeberechtigten Patienten noch erstattet wird.  

Wie sich die Telematikinfrastruktur weiterentwickelt

2026 | 17.08. In unserer Reihe „TI: Schluss mit dem Aufschieben“ führen wir Sie Woche für Woche an die TI heran. Heute wollen wir einen Blick auf ihren derzeitigen Stand und geplante Weiterentwicklungen werfen. Dass sich die Telematikinfrastruktur weiterentwickelt, wird vor allem daran deutlich, dass wir seit 2026 von der TI 2.0 sprechen. Diese Weiterentwickelung funktioniert von jedem Ort aus und ganz ohne spezielle Geräte, da sie über das Internet erreichbar ist.