F wie Formalitäten: Ab-, Ummeldungen und Kündigungen vor der Praxisübergabe

Sie wollen innerhalb der kommende Jahre Ihre Physiotherapiepraxis auf- oder abgeben? Mit unserer Reihe „Praxisübergabe-ABC“ bekommen Sie einen ersten Überblick, welche Punkte Sie bei der Umsetzung und Planung beachten sollten. Heute: F wie Formalitäten.

Sie haben einen qualifizierten Nachfolger gefunden und der Kaufvertrag ist unterzeichnet? Herzlichen Glückwunsch! Dann befinden Sie sich nun auf der Zielgeraden zum nächsten Lebensabschnitt. 

Jetzt heißt es, noch einmal alle Kräfte zu mobilisieren und die letzten Formalitäten zu erledigen, bevor Sie sich entspannt verabschieden können. Dazu zählen in erster Linie Ab-, Ummeldungen und Kündigungen bei den verschiedenen Vertragspartnern, Versicherungen und Ämtern. Dabei ganz wichtig: Stimmen Sie sich eng mit Ihrem Nachfolger ab, denn einige Verträge müssen nicht unbedingt gekündigt, sondern können einfach übertragen werden. Wartungsverträge für Trainingsgeräte oder eine Inventarversicherung beispielsweise können bei Interesse und Bedarf an den neuen Praxisinhaber übertragen werden. Bestimmte Abmeldungen und Informationen sind jedoch zwingend erforderlich – egal, ob Ihre Praxis ganz schließt oder von einem anderen Inhaber weitergeführt wird. So müssen Sie sich beim Finanzamt und zuständigen Gesundheitsamt abmelden, um steuerliche Nachzahlungen sowie die persönliche Haftung zu vermeiden und gesetzliche Meldepflichten zu erfüllen. Außerdem müssen Sie aus datenschutzrechtlichen Gründen Ihre Praxisverwaltungssoftware kündigen und nach Ihrer letzten eigenen Abrechnung die IK-Vergabestelle über Ihr Ausscheiden informieren, damit Ihre IK-Nummer stillgelegt werden kann. Besonders praktisch: Die Rückgabe der Kassenzulassung übernimmt der IFK für seine Mitglieder, hierfür ist lediglich eine Information an das Team Zulassung vonnöten. 

Im Laufe einer Selbstständigkeit kann da einiges zusammenkommen. Unser Merkblatt N06 gibt Ihnen einen guten Überblick über alle Arbeitsschritte hinsichtlich Abmeldungen und Kündigungen. IFK-Mitglieder finden N06 im geschützten Mitgliederbereich unter „PhysioService“ -> „Praxisübergabe“.

Darüber hinaus erklärt Ihnen das Team von physio-NEXT gerne, welche Abmeldungen sowie Kündigungen Sie vornehmen müssen und welche gesetzlichen Regelungen für Arbeitsverträge gelten (E-Mail: pr%61x%69sueb%65rgabe@ifk.de " rel="nofollow"> praxisuebergabe@ifk.de , Tel.: 0234 97745-222). 

Mit physio-NEXT bietet der Bundesverband selbstständiger Physiotherapeuten – IFK e. V. seinen Mitgliedern eine gezielte Unterstützung bei der Praxisübergabe und -übernahme an. Das Ziel des IFK ist es, Ihnen mit umfangreichen Serviceleistungen den Weg in den Ruhestand zu erleichtern und das alles über den Kanal, der für Sie der passendste ist: persönlich, per Telefon oder E-Mail. 

Weitere Informationen zu dem Beratungsangebot sowie Kontaktmöglichkeiten finden Sie hier.

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