Das Dritte Geschlecht in Stellenanzeigen beachten

Das Bundesverfassungsgericht entschied am 10.10.2017, dass der Zwang, entweder „männlich“ oder „weiblich“ ins Geburtenregister eintragen zu lassen, in das allgemeine Persönlichkeitsrecht derjenigen Personen eingreift, die sich keinem der beiden Geschlechter zugehörig fühlen. Damit wurde die Existenz eines dritten Geschlechts faktisch anerkannt. Das Urteil hat vor dem Hintergrund des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes auch Konsequenzen für Stellenausschreibungen von Physiotherapiepraxen.

Nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz müssen Stellenausschreibungen frei von Diskriminierung sein. Denn eine nicht geschlechtsneutral formulierte Stellenausschreibung kann zu der Vermutung führen, dass der abgelehnte Bewerber aufgrund seines Geschlechts benachteiligt wurde. Sollte eine Klage auf Zahlung von Schadensersatz oder Entschädigung folgen, ist der Arbeitgeber verpflichtet, den Beweis vorzulegen, dass das Geschlecht im Bewerbungsprozess irrelevant war. Dies wird oftmals nur sehr schwer nachzuweisen sein.

Damit dürfen auch Personen, die sich weder dem weiblichen noch dem männlichen Geschlecht zugehörig fühlen, von Stellenanzeigen nicht diskriminiert werden. Als Folge dessen reicht der übliche Zusatz „m/w“ nicht mehr aus. Es empfiehlt sich, Stellenausschreibungen mit dem Zusatz „m/w/divers“ oder zumindest “m/w/d” zu versehen.

Weitere Artikel

7. SHV-TherapieGipfel: volles Haus und intensiver Austausch

2025 | 14.11. Am 12. November 2025 stand der 7. TherapieGipfel des Spitzenverbandes der Heilmittelverbände (SHV) unter dem Motto „Handeln statt reden“. Miteinander statt übereinander reden – genau das sicherte die Bundesgesundheitsministerin Nina Warken den rund 500 Teilnehmenden in ihrem Grußwort im Langenbeck-Virchow Hörsaal in Berlin zu. In seiner Begrüßungsrede unterstrich Andreas Pfeiffer, Vorsitzender des SHV, das Potenzial der Heilmittelerbringer und den Anspruch, Effizienz und Kompetenz weiter zu gestalten.

Ein Jahr Blankoverordnung – Zeit für eine Reflexion

2025 | 12.11. Schon ein Jahr liegt die Einführung der Blankoverordnung in der Physiotherapie zurück – Grund genug, zurückzuschauen und Bilanz zu ziehen. Lesen Sie in dieser Reihe über die Hintergründe und Ziele, Meinungen und Fakten, Dos and Don’ts sowie über offene Fragen und Antworten in Bezug auf die junge Verordnungsform.

Hilfsmittel und Heilmittel: Da geht noch mehr!

2025 | 10.11. Diesen Herbst veranstaltete die Firma Bauerfeind in Kooperation mit dem IFK eine Informationsveranstaltung zum Thema „Hilfsmittel trifft Heilmittel“. In der einstündigen Veranstaltung wurden die wichtigsten Potenziale und Herausforderungen in der Zusammenarbeit von Heilmittelerbringern und Hilfsmitteltechnikern erörtert. Für den IFK sprachen Vorstandsvorsitzende Ute Repschläger und der Regionalausschussvorsitzende für Dresden, Clemens Hanske, zu dem Thema.