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Ohne Rettungsschirm bleibt Patientenversorgung auf der Strecke

Mit dem Kabinettsbeschluss vom 23. März 2020 hat das Gesetzgebungsverfahren zum COVID-19-Gesetz der Bundesregierung begonnen. Darin regelt der Gesetzgeber die finanzielle Unterstützung für Krankenhäuser und Ärzte. Das ist wichtig, reicht aber längst nicht aus, um die medizinische Versorgung in Deutschland nur ansatzweise krisenfest zu machen.


Der Spitzenverband der Heilmittelverbände (SHV) hat der Politik konkrete Vorschläge zur sofortigen Erweiterung des Gesetzentwurfs geliefert: Alle Heilmittelerbringer wie Physio- und Ergotherapeuten, Logopäden sowie Podologen sind betroffen. Denn: Zum Erhalt der ambulanten Versorgungsstrukturen braucht es jetzt Rückendeckung durch die Politik. Nur mithilfe von angemessenen Ausgleichszahlungen lässt sich der Fortbestand der ambulanten therapeutischen Versorgung erhalten.


Kommt der Rettungsschirm jetzt nicht, stehen die Heilmittelpraxen vor dem Aus. Die Folge: eine massive therapeutische Unterversorgung. Besonders betroffen sind Schmerzpatienten, Patienten mit neurologischen Erkrankungen, nach Operationen oder nach Krebsdiagnosen – um nur einige Beispiele für Patienten zu nennen, die auf ein wohnortnahes und flächendeckendes Therapieangebot angewiesen sind.  


Zum Hintergrund: Wie Krankenhäuser und Ärzte leiden auch die Therapeuten im Heilmittelbereich unter massiven Umsatzeinbrüchen, die im Ausfall von Patienten infolge der COVID-19-Pandemie begründet sind. Hier muss gegengesteuert werden, sonst bricht die flächendeckende Versorgung mit Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie und auch Podologie in kürzester Zeit weg.


Am 25. März 2020 werden die Ausschüsse des Deutschen Bundestages über das COVID-19-Gesetz beraten. Bis dahin muss jedem Politiker klar sein, was für die Bevölkerung auf dem Spiel steht. Denn schon morgen kann jeder selbst auf die therapeutische Versorgung angewiesen sein.


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