BGW-Arbeitsschutzstandards für Physiotherapeuten

Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) hat Arbeitsschutzstandards speziell für physiotherapeutische Praxen und medizinische Massagepraxen in Zeiten der Corona-Pandemie erarbeitet. Diese konkretisieren die allgemeinen SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandards des Bundesarbeitsministeriums und gehen auf die branchenspezifische Situation in Praxen ein.

Der neue Branchenstandard enthält Hygieneregeln, Handlungsanweisungen, räumliche Vorgaben und Informationen zu persönlicher Schutzausrüstung. Dabei gilt die Rangfolge: technische vor organisatorischen vor persönlichen Schutzmaßnahmen. Ziel ist es, das Risiko einer Infektion mit dem neuartigen Coronavirus bei der Arbeit bestmöglich zu reduzieren.

 

Zu den verpflichtenden Maßnahmen gehören unter anderem:

 

 

  • Mund-Nasen-Bedeckung für Beschäftigte und Patienten
  • Patienten sollten sich nach Betreten der Praxis die Hände waschen oder desinfizieren
  • Ausreichende Schutzabstände, gegebenenfalls mit Anpassung von Behandlungsplätzen
  • Nicht notwendige Behandlungen mit kopfnahen Tätigkeiten sind zu vermeiden
  • Nach jeder Behandlung sollen die Therapieliegen mit einem fettlösenden Haushaltsreiniger gereinigt und anschließend desinfiziert werden
  • Patienteneigene Behandlungsunterlagen sollten derzeit nicht in der Praxis aufbewahrt werden
  • Optimierte Lüftung

 

 

Den vollständigen branchenspezifischen SARS-CoV-2-Standard für physiotherapeutische Praxen und medizinische Massagepraxen gibt es auf der Internetseite der BGW.

 

 

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!!! Coronavirus: Wichtige Hinweise zur Erreichbarkeit des IFK !!!

 

 

IFK-Mitglieder finden stets die aktuellste Version der Merkblätter zum Coronavirus (M26 sowie M 26a-d) nach dem Log-in im physioservice. Der Nutzername entspricht der Mitgliedsnummer. Diese ist auf den IFK-Rechnungen zu finden. Wer sein Passwort vergessen hat, dem hilft ein Klick auf die Schaltfläche „Passwort zurücksetzen“. Es wird dann automatisch ein Link an die beim IFK hinterlegte E-Mail-Adresse verschickt. Wer darüber hinaus noch Fragen zum Coronavirus hat, kann sich selbstverständlich gern an die IFK-Geschäftsstelle wenden.

 

 

Aufgrund des enormen Anfragenaufkommens hat der IFK seine Beratungszeiten bis auf Weiteres verlängert: Das IFK-Team steht ab sofort montags bis freitags zwischen 8 und 16 Uhr zur Verfügung. IFK-Mitglieder senden am besten eine kurze E-Mail mit ihrem Anliegen, dem Namen, auf den die Mitgliedschaft läuft, oder der Mitgliedsnummer und einer Rückrufnummer an ifk@ifk.de, an abrechnung@ifk.de oder direkt an den gewünschten Mitarbeiter der Geschäftsstelle. Jede Anfrage wird schnellstmöglich beantwortet.

 

 

Die IFK-Geschäftsstelle bleibt bis auf Weiteres für den Publikumsverkehr geschlossen. Fortbildungen im IFK-Kompetenzzentrum Bochum finden jedoch wieder planmäßig statt.

 

 

Der IFK stellt laufend neue Inhalte auf seiner Internetseite zur Verfügung. Wer keine Aktualisierung verpassen möchte, lädt sich am besten die IFK-App herunter (zum App-Store, zu Google Play) oder folgt dem IFK auf Facebook (zur IFK-Facebook-Seite).

 

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