Gesundheit darf kein Sparmodell sein!

Am 16. April hat die Bundesregierung einen Entwurf für das Gesetz zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung veröffentlicht. Dieser enthält Maßnahmen, die auch die Physiotherapie betreffen – uns Anlass zur Sorge geben.

Konkret plant das Bundesgesundheitsministerium unter anderem die Rückkehr zur sogenannten Grundlohnsummenbindung. Das bedeutet: Vergütungen dürfen künftig prozentual nur noch maximal in derselben Höhe steigen, wie die GKV-Beitragseinnahmen. Für die Jahre 2027 bis 2029 soll diese Grenze sogar für alle Leistungsbereiche im Gesundheitswesen zusätzlich um ein Prozent abgesenkt werden. 

Die Folgen wären gravierend: Wird das Gesetz in der aktuellen Form verabschiedet, droht unserer Branche in den kommenden Jahren eine Stagnation der Vergütung. Dies wird den Fachkräftemangel weiter verschärfen. Die Versorgungssicherheit steht auf dem Spiel.      

Diese einschneidenden Maßnahmen sind für alle Leistungserbringer geplant. Ärzte, Pflege und viele andere Bereiche sind also auch betroffen. Gemeinsam mit anderen Gesundheitsberufen setzen wir uns nun dafür ein, die Politik von den negativen Folgen des geplanten Gesetzes zu überzeugen. 

Unsere Bitte an Sie: Machen Sie auch Ihre Patienten auf diesen Missstand aufmerksam. Weitere Informationen dazu finden Sie im Mitgliederservice.

 

Weitere Artikel

Einladung zum Austausch im BFB-Gesprächsforum „Junge Freie Berufe“

2026 | 06.07. Das BFB-Gesprächsforum „Junge Freie Berufe“ setzt seinen berufsübergreifenden Austausch fort und lädt am 18. September 2026 nach Berlin ein. Die Veranstaltung richtet sich an Freiberufler, die sich vernetzen, Erfahrungen teilen und aktuelle Themen der Freien Berufe diskutieren möchten. 

CPTE: Update Sturzprävention

2026 | 01.07. Fortbildungspunkte sammeln leicht gemacht – dafür steht das CPTE-Programm, durch das IFK-Mitglieder ihr Wissen auf den neusten Stand bringen können. Drei Fortbildungspunkte erhalten IFK-Mitglieder beispielweise für den CPTE-Artikel „Update-Sturzprävention“, für den die Lernerfolgskontrolle noch bis Januar 2027 abgelegt werden kann.