GKV hat Dokumente zum Bundesrahmenvertrag nicht veröffentlicht

Obwohl die Schiedsstelle beschlossen hat, dass mit Wirkung ab dem 1. April 2021 alle festgesetzten Teile zum neuen Bundesrahmenvertrag in Kraft treten sollen, hat der GKV-Spitzenverband (GKV-SV) die entsprechenden Dokumente noch nicht veröffentlicht. Entgegen der Auffassung des IFK vertritt der GKV-SV die Meinung, dass somit die bisherigen kassenindividuellen Verträge fortgelten.

Auf der Internetseite des GKV findet sich lediglich eine Tabelle mit den neuen Höchstpreisen, die die Schiedsstelle ebenfalls zum 1. April 2021 festgesetzt hat. Aus Sicht des IFK hätte der GKV-SV auch den neuen Bundesrahmentrag und die weiteren Anlagen – zum Beispiel zur Zulassung, Weiterbildung und Fortbildung – veröffentlichen müssen.

 

IFK-Mitglieder finden die neuen Preislisten ab dem 1. April 2021 aufgelistet nach Regionen im internen Bereich der Internetseite unter „Mitgliederservice – Rahmenverträge/Preislisten/Beihilfevorschriften“. Zur Veröffentlichung des GKV-SV geht es hier.

 

Weitere Artikel

G-BA erweitert Diagnoseliste zum langfristigen Heilmittelbedarf (LHB)

2026 | 21.08. In seiner gestrigen Sitzung hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die Diagnoseliste für den langfristigen Heilmittelbedarf (LHB) um die Indikationen „Multisystematrophie vom Parkinson-Typ (MSA-P, ICD-10-GM G23.2)“ und „Multisystematrophie vom zerebellären Typ (MSA-C, ICD-10-GM G23.3)“ erweitert.

Erhöhung der Höchstbeträge für beihilfefähige Aufwendungen ab 1. September 2026

2026 | 18.08. Ab dem 1. September 2026 steigen erneut die Höchstsätze der Bundesbeihilfeverordnung für einige Leistungen. Dies betrifft unter anderem die Erweiterte ambulante Physiotherapie (EAP) (Anstieg von 115,30 Euro auf 123,80 Euro) sowie Leistungen im Bereich „Sonstiges“, die für alle Heilmittelbereiche einheitlich gelten. Hierzu gehört auch die versorgungsbezogene Pauschale je Blankoverordnung (Anstieg von 98,60 Euro auf 102,70 Euro), die bei beihilfeberechtigten Patienten noch erstattet wird.  

Wie sich die Telematikinfrastruktur weiterentwickelt

2026 | 17.08. In unserer Reihe „TI: Schluss mit dem Aufschieben“ führen wir Sie Woche für Woche an die TI heran. Heute wollen wir einen Blick auf ihren derzeitigen Stand und geplante Weiterentwicklungen werfen. Dass sich die Telematikinfrastruktur weiterentwickelt, wird vor allem daran deutlich, dass wir seit 2026 von der TI 2.0 sprechen. Diese Weiterentwickelung funktioniert von jedem Ort aus und ganz ohne spezielle Geräte, da sie über das Internet erreichbar ist.