Zulassungsportal der ARGEn Heilmittel startet für Physiotherapeuten

Ab dem 5. Juli 2021 startet das Zulassungsportal der ARGEn Heilmittel für den Bereich Physiotherapie. Dort können sämtliche Vorgänge im Zusammenhang mit der Zulassung einfach und bequem online bearbeitet und Einsicht in die eigene Zulassungsakte genommen werden.

Diese Digitalisierung ein guter und wichtiger Schritt in die richtige Richtung, jedoch müssen bei der digitalen Erfassung nun jegliche Daten selbst hinterlegt werden. Dies nimmt mehr Zeit in Anspruch, als z. B. bei einer Erweiterung der Abgabeposition das Zertifikat „nur“ auf Vollständigkeit sowie Anerkennung zu prüfen und anschließend bei der Krankenkasse einzureichen. Der IFK bietet seinen Mitgliedern daher selbstverständlich weiterhin an, diese Vorgänge stellvertretend durchzuführen und den Überblick über die hinterlegten Daten zu behalten.

Zu den Leistungen in diesem Bereich gehören:

  • Die Beendigung einer Zulassung,
  • Mitarbeitermeldungen (An- und Abmeldungen bezüglich der Zulassung),
  • Änderungen in der Fachlichen Leitung,
  • sonstige Mitteilungen, die Auswirkungen auf die Zulassung haben (räumliche Veränderungen etc.) sowie
  • die Beantragung von Abrechnungsbefugnissen für die besonderen Maßnahmen der Physiotherapie.

Damit der IFK diese Aufgaben weiterhin übernehmen kann, müssen Mitglieder dem Verband eine Vollmacht für das Zulassungsportal erteilen. Die ARGEn Heilmittel bieten hierzu einen Vordruck an. Mitglieder werden gebeten, diese Vollmacht ausgefüllt an den IFK zu senden. Der Verband übernimmt dann die Registrierung im Zulassungsportal.

Der Vordruck zur Vollmacht kann hier runtergeladen werden.

Bei weiteren Fragen können sich IFK-Mitglieder an die Geschäftsstelle wenden, Tel.: 0234 97745-777, E-Mail: zulassung@ifk.de

Weitere Artikel

G-BA erweitert Diagnoseliste zum langfristigen Heilmittelbedarf (LHB)

2026 | 21.08. In seiner gestrigen Sitzung hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die Diagnoseliste für den langfristigen Heilmittelbedarf (LHB) um die Indikationen „Multisystematrophie vom Parkinson-Typ (MSA-P, ICD-10-GM G23.2)“ und „Multisystematrophie vom zerebellären Typ (MSA-C, ICD-10-GM G23.3)“ erweitert.

Erhöhung der Höchstbeträge für beihilfefähige Aufwendungen ab 1. September 2026

2026 | 18.08. Ab dem 1. September 2026 steigen erneut die Höchstsätze der Bundesbeihilfeverordnung für einige Leistungen. Dies betrifft unter anderem die Erweiterte ambulante Physiotherapie (EAP) (Anstieg von 115,30 Euro auf 123,80 Euro) sowie Leistungen im Bereich „Sonstiges“, die für alle Heilmittelbereiche einheitlich gelten. Hierzu gehört auch die versorgungsbezogene Pauschale je Blankoverordnung (Anstieg von 98,60 Euro auf 102,70 Euro), die bei beihilfeberechtigten Patienten noch erstattet wird.  

Wie sich die Telematikinfrastruktur weiterentwickelt

2026 | 17.08. In unserer Reihe „TI: Schluss mit dem Aufschieben“ führen wir Sie Woche für Woche an die TI heran. Heute wollen wir einen Blick auf ihren derzeitigen Stand und geplante Weiterentwicklungen werfen. Dass sich die Telematikinfrastruktur weiterentwickelt, wird vor allem daran deutlich, dass wir seit 2026 von der TI 2.0 sprechen. Diese Weiterentwickelung funktioniert von jedem Ort aus und ganz ohne spezielle Geräte, da sie über das Internet erreichbar ist.