csm_Film_Jan_Neuer_ac16fd6dfd.png

Für die PKV vor der Kamera

Die Kampagne „Für unsere Gesundheit“ der Privaten Krankenversicherung (PKV) geht in die nächste Runde: Nachdem im vergangenen Jahr das IFK-Mitglied Jan Neuer für die PKV-Aktion „Danke sagen“ Einblick in seinen Arbeitsalltag gegeben hatte, stand nun die IFK-Vorstandsvorsitzende Ute Repschläger zu berufspolitischen Fragestellungen vor der Kamera.

Sie stellte dar, dass viele Physiotherapie-Praxen ohne Privatversicherte schließen müssten, weil die Vergütung ansonsten viel zu gering ist. Vor dem Hintergrund des demografischen Wandels und des Fachkräftemangels könnte die desolate Vergütungssituation in der Physiotherapie das Kartenhaus flächendeckender Patientenversorgung zum Einsturz bringen, weil sich der dringend benötigte Nachwuchs von den schlechten Rahmenbedingungen in der Physiotherapie abschrecken lässt, prophezeite die IFK-Vorstandsvorsitzende. Bereits jetzt würden insbesondere die Patienten in ländlichen Gebieten immer längere Wartezeiten in Kauf nehmen müssen, um einen Termin beim Physiotherapeuten zu kommen.

Auf die Frage nach den Folgen einer Einheitsversicherung, einer sogenannten Bürgerversicherung, wies Ute Repschläger daher ausdrücklich darauf hin, dass eine einheitliche Krankenversicherung ohne Ausgleichsmechanismus der Physiotherapie den Boden unter den Füßen wegziehen würde. Aktuell würden auch gesetzlich Versicherte davon profitieren, dass Physiotherapeuten mit der PKV ein zweites Standbein haben und damit den Balanceakt der Praxisfinanzierung meistern könnten. Wie die IFK-Wirtschaftlichkeitsumfrage ergeben habe, machen die Einnahmen von Privatpatienten im Schnitt 22 Prozent des Umsatzes aus, betonte sie im Interview.

 Das Foto stammt aus der PKV-Kampagne 2016 und zeigt Herrn Jan Neuer.

Weitere Artikel

G-BA erweitert Diagnoseliste zum langfristigen Heilmittelbedarf (LHB)

2026 | 21.08. In seiner gestrigen Sitzung hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die Diagnoseliste für den langfristigen Heilmittelbedarf (LHB) um die Indikationen „Multisystematrophie vom Parkinson-Typ (MSA-P, ICD-10-GM G23.2)“ und „Multisystematrophie vom zerebellären Typ (MSA-C, ICD-10-GM G23.3)“ erweitert.

Erhöhung der Höchstbeträge für beihilfefähige Aufwendungen ab 1. September 2026

2026 | 18.08. Ab dem 1. September 2026 steigen erneut die Höchstsätze der Bundesbeihilfeverordnung für einige Leistungen. Dies betrifft unter anderem die Erweiterte ambulante Physiotherapie (EAP) (Anstieg von 115,30 Euro auf 123,80 Euro) sowie Leistungen im Bereich „Sonstiges“, die für alle Heilmittelbereiche einheitlich gelten. Hierzu gehört auch die versorgungsbezogene Pauschale je Blankoverordnung (Anstieg von 98,60 Euro auf 102,70 Euro), die bei beihilfeberechtigten Patienten noch erstattet wird.  

Wie sich die Telematikinfrastruktur weiterentwickelt

2026 | 17.08. In unserer Reihe „TI: Schluss mit dem Aufschieben“ führen wir Sie Woche für Woche an die TI heran. Heute wollen wir einen Blick auf ihren derzeitigen Stand und geplante Weiterentwicklungen werfen. Dass sich die Telematikinfrastruktur weiterentwickelt, wird vor allem daran deutlich, dass wir seit 2026 von der TI 2.0 sprechen. Diese Weiterentwickelung funktioniert von jedem Ort aus und ganz ohne spezielle Geräte, da sie über das Internet erreichbar ist.