Bundesregierung beschließt Antikorruptionsgesetz

Am 29. Juli 2015 hat die Bundesregierung das Gesetz zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen beschlossen. Damit wird voraussichtlich ab Januar 2016 eine Gesetzeslücke geschlossen, die bisher verhinderte, dass korruptes Verhalten im Gesundheitswesen strafrechtlich geahndet werden konnte.

Noch 2012 hatte der Bundesgerichtshof das geltende Korruptionsstrafrecht als nicht anwendbar für Ärzte erklärt und damit eine kontroverse Debatte ins Rollen gebracht.
Die Gesetzeslücke soll nun durch die Einführung der Straftatbestände der Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen geschlossen werden. Ziel ist es, sowohl die große Masse ehrlich arbeitender Erbringer von Gesundheitsleistungen als auch natürlich die Patienten vor wenigen schwarzen Schafen besser zu schützen.

Gelten wird das Gesetz sowohl für Ärzte als auch für sämtliche andere Gesundheitsdienstleister, so dass die Neuregelung auch für Physiotherapeuten und alle weiteren Heilmittelerbringer gültig ist. Konkret können mit dem neuen Gesetz Praktiken, wie gezielte Absprachen zwischen Leistungserbringern (z. B. zwischen einem Arzt und einer speziellen Physiotherapiepraxis) mit dem Zweck, Mitbewerber vor Ort zu schwächen, endlich strafrechtlich verfolgt werden.

Der IFK wertet das Gesetz nun ausführlich aus und wird in der Ausgabe 6/15 der physiotherapie über die Details berichten.

Weitere Artikel

NRW sieht Chancen im Direktzugang zu Therapien – verweist aber auf Bund

2026 | 01.04. Die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen bewertet den möglichen Direktzugang zu therapeutischen Leistungen grundsätzlich positiv, sieht die Zuständigkeit jedoch beim Bund. Das geht aus einer Antwort auf eine Kleine Anfrage 7192 vom 9. Februar 2026 der Abgeordneten Silvia Gosewinkel, Christina Weng und Rodion Bakum der SPD-Fraktion hervor.

IFK-Jahreshauptversammlung: Das Jahr 2025 im Blick

2026 | 30.03. Am 21. März hatte der IFK seine Mitglieder zur Jahreshauptversammlung geladen. Bei sonnigem Wetter fanden sich Mitglieder aus Verband, Vorstand und Geschäftsstelle in den Räumlichkeiten des Fortbildungszentrums in Bochum ein. Auf der Tagesordnung stand der Rückblick auf die Verbandsarbeit des letzten Jahres.

Evaluation Blankoverordnung: Bitte um Umfrageteilnahme

2026 | 27.03. Behandeln Sie Patienten mit Schulterbeschwerden im Rahmen der Blankoverordnung? Dann laden wir Sie herzlich ein, an einer kurzen Umfrage der Hochschule Bochum teilzunehmen, durch die praxisnahe Erkenntnisse zur Umsetzung der Blankoverordnung gewonnen werden sollen.