Achtung: Online-Streitbeilegungsplattform wird eingestellt

Aufgrund der kaum vorhandenen Nutzung wird die Europäische Plattform für Online-Streitbeilegung zum 20. Juli 2025 eingestellt. Physiotherapiepraxen sollten daher das Impressum ihrer Webseite überprüfen.

Was versteht man unter der OS-Plattform?

Unternehmer in der EU waren bisher dazu verpflichtet, einen Link zur europäischen OS-Plattform bereitzustellen, wenn sie online Waren oder Dienstleistungen an Verbraucher verkaufen. Ob diese Pflicht für die Homepages von Physiotherapiepraxen gilt, kommt auf den Einzelfall an. Einige Praxen, die eigentlich nicht betroffen wären, haben jedoch bislang im Impressum ihrer Internetpräsenz auf die OS-Plattform verwiesen.

Was müssen Praxisinhaber tun?

Durch den Wegfall der OS-Plattform entfällt auch die Pflicht, den Link auf der Website bereitzustellen. Bislang konnte ein fehlender oder ein nicht funktionierender Link zu Abmahnungen beispielsweise durch Mitbewerber führen. Aus diesem Grunde war es unabdingbar, den Link zur OS-Plattform für Verbraucher leicht zugänglich zur Verfügung zu stellen. Ob zukünftig ein Link, der zu der nicht mehr vorhandenen OS-Plattform führt, ebenfalls abgemahnt werden kann, ist noch nicht geklärt. Hier besteht also eine rechtliche Unsicherheit für Praxisinhaber.

Daher sollten Praxisinhaber den Link bis einschließlich 20. Juli 2025 unverändert auf der Homepage zur Verfügung stellen. Danach sollte der Link zur Sicherheit aber unverzüglich entfernt werden.

Wichtig: Der Wegfall der OS-Plattform führt nicht dazu, dass die Informationspflichten aus dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) nicht mehr anwendbar wären. Diese werden nicht erfasst und bleiben bestehen.

Welche Informationen zwingend auf der Webseite einer Physiotherapiepraxis angegeben werden müssen, können IFK-Mitglieder auch im Merkblatt M08 – Praxismarketing nachlesen.

Weitere Artikel

Die IFK-Vertreterversammlung

2025 | 30.09. Zweimal im Jahr treffen sich die Sprecher der IFK-Regionalausschüsse planmäßig, um über die berufspolitische Ausrichtung des Bundesverbands abzustimmen. Gemeinsam bilden sie eines der wichtigsten Gremien des IFK: die Vertreterversammlung (VV). Sie bildet das Fundament für den Austausch über die Verbandslinien des IFK. Jedes VV-Mitglied hat dabei die Möglichkeit, sich und seine Erfahrungen mit einzubringen. Die dabei getroffenen Abstimmungen werden nicht nur zu den Treffen, sondern auch im laufenden Jahr immer wieder initiiert. Für den Verband ist die Partizipation der IFK-Mitglieder unersetzlich. 

Allianz für Gesundheitskompetenz definiert Ziele

2025 | 26.09. Gesundheitskompetenz ist die Fähigkeit, gesundheitsrelevante Informationen suchen, finden, auf ihre Qualität hin beurteilen und für die eigene Situation anwenden zu können. Sie ist damit ein Schlüssel für Gesundheit und eine grundlegende Voraussetzung für einen gesunden Lebensstil und ein hohes Maß an Lebensqualität. Sie ist zudem von zentraler Bedeutung, damit sich Bürgerinnen und Bürger im Gesundheitswesen zurechtfinden können und wissen, wo und wie sie sowohl Angebote der Prävention und Gesundheitsförderung als auch schnelle und professionelle Hilfe im Krankheitsfall finden können.

CPTE: Physiotherapie bei COPD

2025 | 23.09. Fortbildungspunkte sammeln leicht gemacht – dafür steht das CPTE-Programm, durch das IFK-Mitglieder ihr Wissen auf den neusten Stand bringen können. COPD (Chronic Obstructive Pulmonary Disease) ist eine persistierende und progrediente Atemwegsobstruktion und zählt weltweit zu den häufigsten Erkrankungen; allein in Deutschland sind 3,4 Millionen Menschen an COPD erkrankt.