BGW zieht Corona-Arbeitsschutzstandards zurück

Zum 26. Mai 2022 ist die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV) ausgelaufen und wurde vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales nicht verlängert. Als Reaktion darauf hat auch die BGW ihre branchenspezifischen SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandards zurückgezogen.

Für Praxisinhaber und deren Mitarbeiter bedeutet dies, dass die verpflichtenden Maßnahmen wie die Erstellung eines Hygieneplans, die betriebsbedingte Kontaktreduzierung oder Unterweisung zu Gesundheitsgefährdungen durch SARS-CoV-2 entfallen. Gleiches gilt für die verpflichtende Information der Mitarbeiter zur Coronaschutzimpfung und der Möglichkeit, sich während der Arbeitszeit impfen zu lassen.


Praxisinhaber müssen allerdings weiterhin eigenverantwortlich Maßnahmen treffen, um das Risiko einer Infektion mit dem Coronavirus am Arbeitsort so gering wie möglich zu halten. Darunter fallen beispielsweise die sogenannten Basisschutzmaßnahmen (AHA + L-Regel). Um Arbeitgeber hierbei zu unterstützen, stellt die BGW Empfehlungen zum betrieblichen Infektionsschutz zur Verfügung. 


Die genauen Änderungen finden IFK-Mitglieder im internen Mitgliederbereich auf der IFK-Internetseite unter Physioservice (Merkblätter) > Praxismanagement/Recht (M) > M 26 Coronavirus.



Weitere Artikel

CPTE: Update Sturzprävention

2026 | 01.07. Fortbildungspunkte sammeln leicht gemacht – dafür steht das CPTE-Programm, durch das IFK-Mitglieder ihr Wissen auf den neusten Stand bringen können. Drei Fortbildungspunkte erhalten IFK-Mitglieder beispielweise für den CPTE-Artikel „Update-Sturzprävention“, für den die Lernerfolgskontrolle noch bis Januar 2027 abgelegt werden kann.

GKV neu denken: zukunftsfähig planen

2026 | 29.06. Die Stabilisierung der GKV-Finanzen darf nicht allein über kurzfristige Ausgabenbegrenzungen erfolgen. Statt pauschaler Sparmaßnahmen braucht es deshalb in Deutschland eine langfristig angelegte Strukturreform des Gesundheitswesens. Das muss auch die Bundesregierung erkennen.

G-BA Expertenpool: Ute Repschläger wiederbenannt

2026 | 26.06. Die IFK-Vorstandsvorsitzende Ute Repschläger wurde erneut als Mitglied des Expertenpools des Innovationsausschusses des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) benannt. In dieser Funktion berät sie den Innovationsausschuss bei der Begutachtung von Projektanträgen, die durch den Innovationsfonds unterstützt werden sollen.