Ein Jahr Blankoverordnung – Zeit für eine Reflexion
Schon ein Jahr liegt die Einführung der Blankoverordnung in der Physiotherapie zurück – Grund genug, zurückzuschauen und Bilanz zu ziehen. Lesen Sie in dieser Reihe über die Hintergründe und Ziele, Meinungen und Fakten, Dos and Don’ts sowie über offene Fragen und Antworten in Bezug auf die junge Verordnungsform.
Seit dem 1. November 2024 ist die Blankoverordnung fester Bestandteil der physiotherapeutischen Regelversorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung für verschiedene Schulterdiagnosen. Diese erweiterte therapeutische Verantwortung eröffnet neue Chancen in der Therapiegestaltung. Physiotherapeutinnen können den Rehabilitationsverlauf individueller gestalten, da sie eigenständig über das geeignete Heilmittel sowie über Umfang und Frequenz der Behandlung entscheiden dürfen. Erstmals wird zudem in der gesetzlichen Krankenversicherung die physiotherapeutische Diagnostik eingeführt und vergütet – ein Novum und ein wichtiger Schritt, der es ermöglicht, therapeutische Expertise noch gezielter einzusetzen. Das stärkt die Autonomie in der Physiotherapie.
Die Evaluation der Blankoverordnung erfolgt derzeit auf verschiedenen Wegen. Der IFK, die Hochschule Trier und die Hochschule Bochum sowie die Berufsverbände VPT und VDB führen mit gebündelten Kräften ein Evaluationsverfahren durch. Dabei werden Therapieverläufe, Ergebnisse und Patientenerfahrungen systematisch erfasst und ausgewertet. Die Erkenntnisse fließen in den gesetzlich geforderten Bericht nach § 125a SGB V ein und unterstützen Verhandlungen mit dem GKV-Spitzenverband (mehr dazu lesen Sie hier).
Ab dem 31.12.2025 können die Physioverbände und der GKV-Spitzenverband über eine Ausweitung der Blankoverordnung verhandeln. Es bleibt spannend – der IFK hält Sie über alle wichtigen Neuerungen auf dem Laufenden.