Erweiterung der Diagnoseliste zum langfristigen Heilmittelbedarf (LHB)

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die Diagnoseliste für den langfristigen Heilmittelbedarf (LHB) um die Indikation „Periodische Lähmung“ erweitert. Grundlage hierfür ist die aktuelle S1-Leitlinie „Myotone Dystrophien, nicht-dystrophe Myotonien und periodische Paralysen“, die eine regelmäßige, lebenslange physiotherapeutische Behandlung zur Vermeidung von Kontrakturen und zur Stabilisierung der Muskelkraft empfiehlt.

Die „Periodische Lähmung“ ist ab dem 1. Juli als LHB-relevante Diagnose in der Anlage 2 der Heilmittel-Richtlinie gelistet. Ein Antrag auf Genehmigung durch die Krankenkasse ist somit nicht erforderlich, sofern die Diagnose entsprechend dokumentiert ist.

Bei einer Verordnung im Rahmen des LHB können Heilmittel für einen Zeitraum von bis zu zwölf Wochen ausgestellt werden. Die maximale Verordnungsmenge richtet sich nach der angegebenen Therapiefrequenz. Verordnungen, die unter BVB (Besonderer Verordnungsbedarf) oder LHB fallen, werden nicht im Rahmen von Wirtschaftlichkeitsprüfungen berücksichtigt.

Die aktualisierte Diagnoseliste inklusive der neuen Ergänzungen ist ab dem 1. Juli 2025 auf der IFK-Website unter dem Menüpunkt Ihr Verband – Beruf – Wissen abrufbar. Weitere Informationen zu BVB und LHB finden sich im IFK-Merkblatt B06 „Richtgrößen“, das Mitglieder im geschützten Bereich der Webseite herunterladen oder kostenfrei über die IFK-Geschäftsstelle beziehen können.

Weitere Artikel

therapro 2026 in Stuttgart: IFK vor Ort aktiv

2026 | 11.02. Mit einem starken Besucherandrang startete Ende Januar das Messejahr 2026 für die Heilmittelbranche. Das Messeduo aus therapro und medizin zog rund 15.500 Fachbesucher sowie über 364 Aussteller nach Stuttgart und verzeichnete damit ein deutliches Wachstum.

Neue Kooperation für Mitglieder: Jobradleasing mit BusinessBike

2026 | 09.02. In Zeiten steigender Lebenshaltungskosten und wachsender Bedeutung von Nachhaltigkeit gewinnen Fahrradleasing-Modelle in vielen Unternehmen an Fahrt. Auch Praxismitarbeiter können von günstigen Konditionen für ein neues Fahrrad oder E-Bike profitieren, die Praxen andererseits von erhöhter Attraktivität als Arbeitgeber und gestärkter Mitarbeiterbindung.