Freie Plätze: Fortbildung für Rückenschulinstruktoren

Die „Neue Rückenschule" – Was hat sich geändert? Im IFK-Fortbildungszentrum Bochum beschäftigt sich ein Kurs mit den neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen zum Thema Rückenschmerz. Lehrer des ATLAS-Rückenschul-Teams zeigen in Theorie und Praxis die Rückenschule als präventives Instrument zur Reduzierung von Rückenbeschwerden.

Unter der fachlichen Leitung der Physiotherapeuten und Rückenschullehrer Matthias Fenske und Markus Frey geht es um Aufbau, Organisation, Durchführung und Evaluation eines Rückenschulprogramms. Die Rückenschulinstruktor-Ausbildung wird nach den neuen Richtlinien und Qualitätsstandards der Konföderation der deutschen Rückenschulen (KddR) durchgeführt. Zur Erhaltung der Rückengesundheit stehen hierbei der salutogenetische Gedanke sowie Bio-Psycho-Soziale-Aspekte im Vordergrund. Es werden viele Praxisbeispiele gezeigt.
Ort: Bochum
Termin: 27.05. – 01.06.2014
Kosten: 430,00 EUR (IFK-Mitglied) / 510,00 EUR (Nicht-Mitglied)
Weitere Infos und Anmeldung hier.

Weitere Artikel

Entgeltatlas 2025: Praxisinhaber mehr als fair

2026 | 24.08. Zum Januar 2025 stiegen die GKV-Vergütungen um 4,01 Prozent; die Gehälter der Arbeitnehmer in ambulanten Physiotherapiepraxen stiegen laut der Bundesagentur im selben Zeitraum sogar um 6,44 Prozent. Daraus lässt sich schließen, dass die GKV-preisinduzierten Umsatzsteigerungen zu rund 220 Prozent an die angestellten Mitarbeiter weitergegeben wurden – entgegen wiederholter Fehldarstellungen einiger Krankenkassen.

G-BA erweitert Diagnoseliste zum langfristigen Heilmittelbedarf (LHB)

2026 | 21.08. In seiner gestrigen Sitzung hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die Diagnoseliste für den langfristigen Heilmittelbedarf (LHB) um die Indikationen „Multisystematrophie vom Parkinson-Typ (MSA-P, ICD-10-GM G23.2)“ und „Multisystematrophie vom zerebellären Typ (MSA-C, ICD-10-GM G23.3)“ erweitert.

Erhöhung der Höchstbeträge für beihilfefähige Aufwendungen ab 1. September 2026

2026 | 18.08. Ab dem 1. September 2026 steigen erneut die Höchstsätze der Bundesbeihilfeverordnung für einige Leistungen. Dies betrifft unter anderem die Erweiterte ambulante Physiotherapie (EAP) (Anstieg von 115,30 Euro auf 123,80 Euro) sowie Leistungen im Bereich „Sonstiges“, die für alle Heilmittelbereiche einheitlich gelten. Hierzu gehört auch die versorgungsbezogene Pauschale je Blankoverordnung (Anstieg von 98,60 Euro auf 102,70 Euro), die bei beihilfeberechtigten Patienten noch erstattet wird.