Höchstsätze der Bundesbeihilfeverordnung steigen zum 1. Mai 2023

Das Bundesministerium des Innern und für Heimat hat darüber informiert, dass zum 1. Mai 2023 die Höchstsätze der Bundesbeihilfeverordnung (BBhV) steigen werden. Ab Mai liegen die Höchstbeträge der BBhV dann um ca. 2,6 Prozent über den aktuellen Vergütungssätzen der GKV.

Damit die höheren Sätze auch für Landesbeamte gelten, ist es notwendig, dass entsprechende Änderungen in den jeweiligen Landesbeihilfeverordnungen der Bundesländer vorgenommen werden. In Baden-Württemberg, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt erfolgt dies automatisch, sodass die neuen Höchstbeträge dort ebenfalls ab Mai gelten werden. Bei den Beihilfestellen der anderen Länder wird der IFK auf eine schnellstmögliche Anpassung der Länderverordnungen drängen.

Die neuen Höchstsätze der Bundesbeihilfeverordnung (BBhV) können im geschützten Mitgliederbereich der IFK-Website unter „Rahmenverträge/Preislisten/Beihilfevorschriften“ heruntergeladen werden. Bei Fragen können sich IFK-Mitglieder telefonisch an die Mitgliederberatung unter 0234 97745-333 oder per E-Mail an abrechnung@ifk.de wenden.

 

Für IFK-Mitglieder sind an dieser Stelle weiterführende Informationen sichtbar. Um diese angezeigt zu bekommen, loggen Sie sich bitte ein.

Weitere Artikel

FinanzKommission Gesundheit empfiehlt einschneidende Sparmaßnahmen in der Physiotherapie

2026 | 02.04. Die FinanzKommission Gesundheit hat den lang angekündigten Bericht mit Empfehlungen zur finanziellen Stabilisierung der Gesetzlichen Krankenversicherung veröffentlicht. Einige der vorgestellten Maßnahmen betreffen auch die Physiotherapie. Der IFK wird den Bericht in den nächsten Tagen in enger Abstimmung mit den Partnerverbänden im Spitzenverband der Heilmittelverbände (SHV) e. V. prüfen und bewerten.

Der IFK wünscht schöne Ostertage

2026 | 02.04. Während der Osterfeiertage bleibt unsere Geschäftsstelle geschlossen. Auch der IFK-Chat steht in dieser Zeit nicht zur Verfügung. Ab dem 7. April sind wir wieder wie gewohnt für Sie da. Wir wünschen Ihnen erholsame und schöne Ostertage!

NRW sieht Chancen im Direktzugang zu Therapien – verweist aber auf Bund

2026 | 01.04. Die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen bewertet den möglichen Direktzugang zu therapeutischen Leistungen grundsätzlich positiv, sieht die Zuständigkeit jedoch beim Bund. Das geht aus einer Antwort auf eine Kleine Anfrage 7192 vom 9. Februar 2026 der Abgeordneten Silvia Gosewinkel, Christina Weng und Rodion Bakum der SPD-Fraktion hervor.