Hygienepauschale nur bis zum 30. Juni 2022 verlängert

Obwohl der Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit eine Verlängerung der Hygienepauschale für Heilmittelerbringer bis zum 23. September 2022 vorsah, wurde diese nun nur bis zum 30. Juni 2022 verlängert. Die entsprechende Verordnung wurde jüngst im Bundesanzeiger veröffentlicht.

Die Hygienepauschale von 1,50 Euro kann damit nun noch bis Ende Juni 2022 für jede abgerechnete Heilmittelverordnung geltend gemacht werden. Für die fristgerechte Abrechnung gegenüber den gesetzlichen Krankenkassen gilt nach wie vor der Eingang der vollständigen Abrechnung bei der jeweiligen Krankenkasse. Die Postbeamtenkrankenkasse (PBeaKK) hat bereits bestätigt, die Verlängerung der Hygienepauschale mitzutragen.


Der IFK hält auch weiterhin die Höhe der Vergütung angesichts der hohen Kosten für Desinfektionsmittel und persönliche Schutzausrüstung für viel zu gering. Angesichts der aktuellen Infektionszahlen wäre eine Verlängerung der Hygienepauschale bis September 2022 daher nicht nur sinnvoll, sondern auch verantwortungsvoll gewesen. 


Weitere Informationen den Regelungen in Bezug auf die Corona-Pandemie finden IFK-Mitglieder im Merkblatt „Coronavirus“ (M 26), das sie im geschützten Mitgliederbereich der IFK-Internetseite herunterladen oder in der IFK-Geschäftsstelle kostenlos anfordern können.

Weitere Artikel

Der IFK wünscht frohe Weihnachten!

2025 | 23.12. Liebe IFK-Mitglieder, liebe Leser, wieder neigt sich ein ereignisreiches und teils turbulentes Jahr dem Ende zu. Das gesamte IFK-Team wünscht Ihnen ein besinnliches Weihnachtsfest im Kreise Ihrer Liebsten und einen erfolgreichen Start ins neue Jahr!

Lösungen, Strategien, Partnerschaften: Dabei sein beim BMC-Kongress

2025 | 22.12. Der Kongress des Bundesverbands Managed Care (BMC) gibt am 27. und 28. Januar 2026 in Berlin einen wichtigen Anstoß für das gesundheitspolitische Jahr und steht unter dem Leitmotiv „Lösungen, Strategien, Partnerschaften“. Die Veranstaltung bringt Expertinnen und Experten aus allen Bereichen des Gesundheitswesens zusammen, darunter IFK-Vorstandsvorsitzende Ute Repschläger, um gemeinsam Impulse für eine moderne und zukunftsfähige Versorgung zu entwickeln.

BSG weist Revision der Berufsverbände zurück

2025 | 19.12. Am 18.12.2025 fand vor dem 3. Senat des Bundessozialgerichts (BSG) das Revisionsverfahren gegen das Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg (LSG) statt und endete mit einem mündlichen Urteil.