Hygienepauschale nur bis zum 30. Juni 2022 verlängert

Obwohl der Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit eine Verlängerung der Hygienepauschale für Heilmittelerbringer bis zum 23. September 2022 vorsah, wurde diese nun nur bis zum 30. Juni 2022 verlängert. Die entsprechende Verordnung wurde jüngst im Bundesanzeiger veröffentlicht.

Die Hygienepauschale von 1,50 Euro kann damit nun noch bis Ende Juni 2022 für jede abgerechnete Heilmittelverordnung geltend gemacht werden. Für die fristgerechte Abrechnung gegenüber den gesetzlichen Krankenkassen gilt nach wie vor der Eingang der vollständigen Abrechnung bei der jeweiligen Krankenkasse. Die Postbeamtenkrankenkasse (PBeaKK) hat bereits bestätigt, die Verlängerung der Hygienepauschale mitzutragen.


Der IFK hält auch weiterhin die Höhe der Vergütung angesichts der hohen Kosten für Desinfektionsmittel und persönliche Schutzausrüstung für viel zu gering. Angesichts der aktuellen Infektionszahlen wäre eine Verlängerung der Hygienepauschale bis September 2022 daher nicht nur sinnvoll, sondern auch verantwortungsvoll gewesen. 


Weitere Informationen den Regelungen in Bezug auf die Corona-Pandemie finden IFK-Mitglieder im Merkblatt „Coronavirus“ (M 26), das sie im geschützten Mitgliederbereich der IFK-Internetseite herunterladen oder in der IFK-Geschäftsstelle kostenlos anfordern können.

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