Masernimpfpflicht: Frist bis zum 31. Juli 2022 verlängert

Die Umsetzungsfrist für den Nachweis einer Masernimpfung bei Personen, die nach 1970 geboren wurden und in Gemeinschaftseinrichtungen oder medizinischen Einrichtungen tätig sind oder betreut werden, wird erneut verlängert.

Nun haben Personen, die bereits am 1. März 2020 in den betroffenen Einrichtungen tätig waren oder betreut wurden bis zum 31. Juli 2022 Zeit, einen Impf- oder Genesenennachweis bei ihrem Arbeitgeber zu erbringen. Dies wurde im Gesetz zur Stärkung der Impfprävention gegen COVID-19 festgelegt, das am Freitag, 10. Dezember, von Bundestag und Bundesrat beschlossen wurde, um den Umständen der COVID-19-Pandemie Rechnung zu tragen. Bisher sollte die Frist am 31. Dezember 2021 auslaufen.

 

Personen, die keinen ausreichenden Impf- bzw. Immunitätsnachweis erbringen, dürfen ab dem 1. August 2022 weder in den betroffenen Einrichtungen betreut noch in diesen tätig werden. Die Leitung der Einrichtung ist in so einem Fall verpflichtet, unverzüglich das zuständige Gesundheitsamt zu informieren. Die Masernimpfpflicht gilt auch für Angestellte und Inhaber physiotherapeutischer Praxen.

 

 

IFK-Mitglieder können sich bei Fragen hierzu an die Mitarbeiter des IFK-Referats Recht wenden, Tel.: 0234 97745-0, ifk@ifk.de.

 

Weitere Artikel

7. SHV-TherapieGipfel: volles Haus und intensiver Austausch

2025 | 14.11. Am 12. November 2025 stand der 7. TherapieGipfel des Spitzenverbandes der Heilmittelverbände (SHV) unter dem Motto „Handeln statt reden“. Miteinander statt übereinander reden – genau das sicherte die Bundesgesundheitsministerin Nina Warken den rund 500 Teilnehmenden in ihrem Grußwort im Langenbeck-Virchow Hörsaal in Berlin zu. In seiner Begrüßungsrede unterstrich Andreas Pfeiffer, Vorsitzender des SHV, das Potenzial der Heilmittelerbringer und den Anspruch, Effizienz und Kompetenz weiter zu gestalten.

Ein Jahr Blankoverordnung – Zeit für eine Reflexion

2025 | 12.11. Schon ein Jahr liegt die Einführung der Blankoverordnung in der Physiotherapie zurück – Grund genug, zurückzuschauen und Bilanz zu ziehen. Lesen Sie in dieser Reihe über die Hintergründe und Ziele, Meinungen und Fakten, Dos and Don’ts sowie über offene Fragen und Antworten in Bezug auf die junge Verordnungsform.

Hilfsmittel und Heilmittel: Da geht noch mehr!

2025 | 10.11. Diesen Herbst veranstaltete die Firma Bauerfeind in Kooperation mit dem IFK eine Informationsveranstaltung zum Thema „Hilfsmittel trifft Heilmittel“. In der einstündigen Veranstaltung wurden die wichtigsten Potenziale und Herausforderungen in der Zusammenarbeit von Heilmittelerbringern und Hilfsmitteltechnikern erörtert. Für den IFK sprachen Vorstandsvorsitzende Ute Repschläger und der Regionalausschussvorsitzende für Dresden, Clemens Hanske, zu dem Thema.