Mehr Möglichkeiten durch neue Corona-Verordnungen

Seit dem 8. März 2021 sind in fast allen Bundesländern wieder sämtliche physiotherapeutischen Behandlungen und Selbstzahlerleistungen – auch ohne ärztliche Verordnung – zulässig. Es sind allerdings bundeslandspezifisch erweiterte hygienische Maßnahmen zu beachten und teilweise auch aktuelle Coronatests durchzuführen bzw. vorzulegen. Rehasport in Gruppen in geschlossenen Räumen ist derzeit noch nahezu im gesamten Bundesgebiet untersagt.

Bei Überschreitungen bestimmter Inzidenzwerte können die Lockerungen auch wieder zurückgenommen werden. Praxisinhaber sollten daher unbedingt die jeweilige Entwicklung in der eigenen Region im Blick zu behalten.

 

IFK-Mitglieder finden aktuelle regionale Informationen nach dem Log-in im Merkblatt „Coronavirus – Informationen für Praxisinhaber“ (M26) im Kapitel 3 („Ist es Physiotherapeuten erlaubt, zu arbeiten?“). Dort sind nach Bundesland die spezifischen Bestimmungen aufgelistet. IFK-Mitglieder, die darüber hinaus noch individuelle Fragen haben, können sich gern an die IFK-Geschäftsstelle wenden, E-Mail: ifk@ifk.de oder Tel.: 0234 977 45-0.

 

Weitere Artikel

Der IFK wünscht frohe Weihnachten!

2025 | 23.12. Liebe IFK-Mitglieder, liebe Leser, wieder neigt sich ein ereignisreiches und teils turbulentes Jahr dem Ende zu. Das gesamte IFK-Team wünscht Ihnen ein besinnliches Weihnachtsfest im Kreise Ihrer Liebsten und einen erfolgreichen Start ins neue Jahr!

Lösungen, Strategien, Partnerschaften: Dabei sein beim BMC-Kongress

2025 | 22.12. Der Kongress des Bundesverbands Managed Care (BMC) gibt am 27. und 28. Januar 2026 in Berlin einen wichtigen Anstoß für das gesundheitspolitische Jahr und steht unter dem Leitmotiv „Lösungen, Strategien, Partnerschaften“. Die Veranstaltung bringt Expertinnen und Experten aus allen Bereichen des Gesundheitswesens zusammen, darunter IFK-Vorstandsvorsitzende Ute Repschläger, um gemeinsam Impulse für eine moderne und zukunftsfähige Versorgung zu entwickeln.

BSG weist Revision der Berufsverbände zurück

2025 | 19.12. Am 18.12.2025 fand vor dem 3. Senat des Bundessozialgerichts (BSG) das Revisionsverfahren gegen das Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg (LSG) statt und endete mit einem mündlichen Urteil.