Neue Finanzierungsvereinbarung für den Anschluss von Physiotherapiepraxen an die Telematikinfrastruktur

Die maßgeblichen Physiotherapieverbände IFK, PHYSIO DEUTSCHLAND, VPT und VDB sowie der GKV-Spitzenverband haben eine neue Finanzierungsvereinbarung zur Telematikinfrastruktur (TI) geschlossen. Inhalt der Vereinbarung sind die Antrags- und Abrechnungsmodalitäten der durch das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) festgelegten Pauschalen zur Refinanzierung der Ausstattungs- und Betriebskosten der Telematikinfrastruktur.

Im Vergleich zur früheren Vereinbarung erhalten die Praxen nun eine monatliche Pauschale anstatt der ehemals gezahlten einmaligen Anschaffungskosten und den monatlichen Betriebskosten der TI. Die monatliche Grundpauschale beträgt seit dem 1.1.2024 200,22 Euro pro Praxis (für 2023: 192,80 Euro) und wird über einen Zeitraum von fünf Jahren quartalsweise ausgezahlt. Darüber hinaus erfolgt eine Zuschlagspauschale für jeden Mitarbeitenden mit elektronischem Heilberufeausweis (eHBA) von monatlich 7,48 Euro (für 2023: 7,20 Euro).

Voraussetzung für die vollständige Auszahlung der Pauschalen ist der Anschluss an die TI sowie eine funktionsfähige Ausstattung bestehend aus der Anwendung KIM (Kommunikation im Medizinwesen) sowie den folgenden Komponenten: Konnektor, eHealth-Kartenterminals, eHBA und SMC-B-Karte. Der Nachweis geschieht durch die Eigenerklärungen nach Anlage 1 der Praxisinhabern.

Über das Antragsportal des GKV-Spitzenverbandes kann die Auszahlung beantragt werden, dabei sind die entsprechenden Nachweise zu hinterlegen.

Die Finanzierungsvereinbarung tritt rückwirkend zum 1. Juli 2023 in Kraft. Praxen, die zwischen dem 1. Januar 2021 und dem 30. Juni 2023 bereits an die TI angebunden waren, haben bereits auf Grundlage der bisher gültigen Finanzierungsvereinbarung eine Erstattung der Kosten erhalten. Sie bekommen für einen Zeitraum von dreißig Monaten, ab dem Zeitpunkt der Erstausstattung (Tag des TI-Anschlusses), 50 Prozent der nun neuen TI-Pauschale ausgezahlt.

Die vollständige Vereinbarung sowie die Eigenerklärung nach Anlage 1 finden Sie im internen Mitgliederbereich unter dem Menüpunkt Rahmenverträge/Preislisten/Beihilfevorschriften.

Die Anbindung an die Telematikinfrastruktur ist für Heilmittelerbringer zum 1. Januar 2026 gesetzlich vorgeschrieben. Da die TI für Physiotherapeuten aktuell noch keine Vorteile birgt, rät der IFK dazu, die weiteren Entwicklungen abzuwarten und sich zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht anzubinden. 

Nähere Informationen finden IFK-Mitglieder auf den Merkblättern M29a-e im Internen Mitgliederbereich.

Für IFK-Mitglieder sind an dieser Stelle weiterführende Informationen sichtbar. Um diese angezeigt zu bekommen, loggen Sie sich bitte ein.

Weitere Artikel

Physiotherapeuten mit Expertise gesucht für IFK-Sachverständigenkommission

2024 | 29.04. Seit März sind viele Bewerbungen auf Positionen in der IFK-Sachverständigenkommission eingegangen. Um die Repräsentation vieler unterschiedlicher physiotherapeutischer Expertisen zu gewährleisten, gilt der zweite Aufruf deutschlandweit Physiotherapeuten der Spezialisierungen Neurologie und Pädiatrie.

Klageverfahren: Landessozialgericht Berlin-Brandenburg fällt Urteil

2024 | 23.04. In den Klageverfahren der maßgeblichen Physiotherapieverbände gegen die Schiedssprüche der Schiedsstelle Heilmittel hat der 1. Senat des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg ein Urteil gefällt. Die Verbände warten derzeit noch auf die vollständigen schriftlichen Urteilsgründe.