Neue Verordnungsvordrucke der DGUV: Übergangsfrist bis Jahresende verlängert

Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) hat die Übergangsfrist für die neuen Verordnungsvordrucke bis zum Jahresende verlängert.

Am 1. April 2023 ist der neue Rahmenvertrag mit der DGUV in Kraft getreten. Infolge der Neuregelungen wurde der entsprechende Verordnungsvordruck von der DGUV ebenfalls überarbeitet. Dieser sollte grundsätzlich seit dem 1. April 2023 auch von allen Durchgangsärzten (D-Ärzten) genutzt werden. Damit alle Beteiligten diese neuen Vorgaben auch organisatorisch umsetzen konnten, wurde den D-Ärzten seinerzeit eine Übergangsfrist bis zum 31. Oktober 2023 eingeräumt. Bis zum Ende dieser Frist durften die alten Verordnungsvordrucke noch weiterverwendet werden.

Die DGUV teilte dem IFK – vor Ablauf dieser Frist – nun mit, dass die Übergangsfrist noch einmal bis zum 31. Dezember 2023 verlängert wurde. Das bedeutet, dass bis Ende dieses Jahres die alten Verordnungsvordrucke weiterhin verwendet werden können. Ab dem 1. Januar 2024 dürfen die EAP sowie physio- und ergotherapeutische Leistungen nur noch auf den neuen Vordrucken verordnet werden.

Gut zu wissen: Diese Regelung richtet sich ausschließlich an die D-Ärzte. Hinsichtlich der Verwendung alter Verordnungsvordrucke besteht für die Leistungserbringer Vertrauensschutz. Das bedeutet, Rechnungen der Leistungserbringer dürfen nicht aus dem Grund gekürzt werden, dass noch ein alter Verordnungsvordruck über den 1. Januar 2024 hinaus verwendet wurde.

 

Weitere Artikel

7. SHV-TherapieGipfel: volles Haus und intensiver Austausch

2025 | 14.11. Am 12. November 2025 stand der 7. TherapieGipfel des Spitzenverbandes der Heilmittelverbände (SHV) unter dem Motto „Handeln statt reden“. Miteinander statt übereinander reden – genau das sicherte die Bundesgesundheitsministerin Nina Warken den rund 500 Teilnehmenden in ihrem Grußwort im Langenbeck-Virchow Hörsaal in Berlin zu. In seiner Begrüßungsrede unterstrich Andreas Pfeiffer, Vorsitzender des SHV, das Potenzial der Heilmittelerbringer und den Anspruch, Effizienz und Kompetenz weiter zu gestalten.

Ein Jahr Blankoverordnung – Zeit für eine Reflexion

2025 | 12.11. Schon ein Jahr liegt die Einführung der Blankoverordnung in der Physiotherapie zurück – Grund genug, zurückzuschauen und Bilanz zu ziehen. Lesen Sie in dieser Reihe über die Hintergründe und Ziele, Meinungen und Fakten, Dos and Don’ts sowie über offene Fragen und Antworten in Bezug auf die junge Verordnungsform.

Hilfsmittel und Heilmittel: Da geht noch mehr!

2025 | 10.11. Diesen Herbst veranstaltete die Firma Bauerfeind in Kooperation mit dem IFK eine Informationsveranstaltung zum Thema „Hilfsmittel trifft Heilmittel“. In der einstündigen Veranstaltung wurden die wichtigsten Potenziale und Herausforderungen in der Zusammenarbeit von Heilmittelerbringern und Hilfsmitteltechnikern erörtert. Für den IFK sprachen Vorstandsvorsitzende Ute Repschläger und der Regionalausschussvorsitzende für Dresden, Clemens Hanske, zu dem Thema.