Physio für Dich: Übungsbroschüren für Zielgruppen

IFK-Mitglieder können sich im Mitglieder-Bereich ansehen, welche Übungsbroschüren den Förderberechtigten des Präventionsprojekts Physio für Dich zur Verfügung stehen. Unter Mitglieder-Service / Physio für Dich (vorher einloggen) finden Mitglieder die einzelnen Broschüren, die auf die Zielgruppen der Förderberechtigten zugeschnitten sind – etwa für vorwiegend am Gleis oder in der Werkstatt arbeitende Bahn-Mitarbeiter oder für Büroangestellte.

Die Broschüren enthalten Übungen für Zuhause und können bei Bedarf noch detailliert mit dem Physiotherapeuten durchgesprochen werden. Im April hatte der IFK mit dem Fonds soziale Sicherung (FsS) das Projekt „Physio für Dich" ins Leben gerufen. Dabei handelt es sich um einen Physiotherapiegutschein im Wert von 100 Euro, mit dem Mitarbeiter des DB-Konzerns ausschließlich in IFK-Praxen ein spezielles Leistungsangebot wahrnehmen können.

Weitere Artikel

Entgeltatlas 2025: Praxisinhaber mehr als fair

2026 | 24.08. Zum Januar 2025 stiegen die GKV-Vergütungen um 4,01 Prozent; die Gehälter der Arbeitnehmer in ambulanten Physiotherapiepraxen stiegen laut der Bundesagentur im selben Zeitraum sogar um 6,44 Prozent. Daraus lässt sich schließen, dass die GKV-preisinduzierten Umsatzsteigerungen zu rund 220 Prozent an die angestellten Mitarbeiter weitergegeben wurden – entgegen wiederholter Fehldarstellungen einiger Krankenkassen.

G-BA erweitert Diagnoseliste zum langfristigen Heilmittelbedarf (LHB)

2026 | 21.08. In seiner gestrigen Sitzung hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die Diagnoseliste für den langfristigen Heilmittelbedarf (LHB) um die Indikationen „Multisystematrophie vom Parkinson-Typ (MSA-P, ICD-10-GM G23.2)“ und „Multisystematrophie vom zerebellären Typ (MSA-C, ICD-10-GM G23.3)“ erweitert.

Erhöhung der Höchstbeträge für beihilfefähige Aufwendungen ab 1. September 2026

2026 | 18.08. Ab dem 1. September 2026 steigen erneut die Höchstsätze der Bundesbeihilfeverordnung für einige Leistungen. Dies betrifft unter anderem die Erweiterte ambulante Physiotherapie (EAP) (Anstieg von 115,30 Euro auf 123,80 Euro) sowie Leistungen im Bereich „Sonstiges“, die für alle Heilmittelbereiche einheitlich gelten. Hierzu gehört auch die versorgungsbezogene Pauschale je Blankoverordnung (Anstieg von 98,60 Euro auf 102,70 Euro), die bei beihilfeberechtigten Patienten noch erstattet wird.