W wie Werbung: Was darf ich und was nicht?

In der Reihe „Praxisgründungs-ABC“ des IFK stellen wir Ihnen die wichtigsten Punkte vor, die für Sie als Physiotherapeut mit eigener Praxis von Bedeutung sind – und vielleicht kann auch der eine oder andere alteingesessene Praxisinhaber noch etwas lernen. Heute: W wie Werbung.

Wer eine Physiotherapiepraxis neu gründen möchte, wird sich darüber Gedanken machen (müssen), wie und warum künftige Patienten den Weg zu ihm oder zu ihr finden. Und auch bei einer Praxisübernahme kann es durchaus sinnvoll sein, auf Qualitäten und Neuerungen hinzuweisen. Ein Mittel dazu ist Werbung. Doch welche ist sinnvoll und was ist überhaupt erlaubt?

Werbung ist ein Baustein in einem umfassenden Marketingkonzept. Lohnt sich beispielweise eine Zeitungsanzeige oder ist es sinnvoller, auf andere Mittel zu setzen? Die Auswahl ist vielfältig: Patienteninformationen, eine eigene Webseite, ein frisches Praxislogo oder Werbung auf Social Media sind alles Mittel, die dazu beitragen können, die Praxis und ihre Qualitäten in den Blick zu rücken. Hilfreich ist es dabei, sich langfristige Ziele zu stecken und die Auswahl der Werbemaßnahmen dementsprechend auszurichten.

Um Schwierigkeiten zu vermeiden, ist es wichtig, die Grenzen der zulässigen Praxiswerbung zu kennen. Diese finden sich beispielsweise im Heilmittelwerbegesetz (HWG), dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) sowie dem Heilpraktikergesetz (HPG). Mehr dazu und zum Thema Praxismanagement finden Mitglieder im internen Mitgliederbereich. Auch die Rechtsberatung des IFK berät Mitglieder gern dazu.

Werden Sie STARTER-Mitglied und nutzen Sie die Kompetenz von physio-START. Das Team berät Sie gern (Tel: 0234 97745-111, E-Mail: gruenderzentrum@ifk.de)!

Mehr aus der Reihe „Praxisgründungs-ABC“ lesen Sie hier

Weitere Artikel

7. SHV-TherapieGipfel: volles Haus und intensiver Austausch

2025 | 14.11. Am 12. November 2025 stand der 7. TherapieGipfel des Spitzenverbandes der Heilmittelverbände (SHV) unter dem Motto „Handeln statt reden“. Miteinander statt übereinander reden – genau das sicherte die Bundesgesundheitsministerin Nina Warken den rund 500 Teilnehmenden in ihrem Grußwort im Langenbeck-Virchow Hörsaal in Berlin zu. In seiner Begrüßungsrede unterstrich Andreas Pfeiffer, Vorsitzender des SHV, das Potenzial der Heilmittelerbringer und den Anspruch, Effizienz und Kompetenz weiter zu gestalten.

Ein Jahr Blankoverordnung – Zeit für eine Reflexion

2025 | 12.11. Schon ein Jahr liegt die Einführung der Blankoverordnung in der Physiotherapie zurück – Grund genug, zurückzuschauen und Bilanz zu ziehen. Lesen Sie in dieser Reihe über die Hintergründe und Ziele, Meinungen und Fakten, Dos and Don’ts sowie über offene Fragen und Antworten in Bezug auf die junge Verordnungsform.

Hilfsmittel und Heilmittel: Da geht noch mehr!

2025 | 10.11. Diesen Herbst veranstaltete die Firma Bauerfeind in Kooperation mit dem IFK eine Informationsveranstaltung zum Thema „Hilfsmittel trifft Heilmittel“. In der einstündigen Veranstaltung wurden die wichtigsten Potenziale und Herausforderungen in der Zusammenarbeit von Heilmittelerbringern und Hilfsmitteltechnikern erörtert. Für den IFK sprachen Vorstandsvorsitzende Ute Repschläger und der Regionalausschussvorsitzende für Dresden, Clemens Hanske, zu dem Thema.