Gespräch mit dem SPD-Bundestagsabgeordneten der Stadt Recklinghausen

Gut vorbereitet war MdB Frank Schwabe (SPD) beim Gespräch mit dem stellvertretenden IFK-Vorstandsvorsitzenden Jan Neuer in dessen Recklinghäuser Praxis. Bereits seit 2005 hält Schwabe ein Bundestagsmandat und konnte daher mit Informationen seiner Fraktion aufwarten. Das Thema Novellierung der Berufsgesetze der Heilmittelerbringer, aber auch die Diskussion um mehr Berufsautonomie, respektive den Direktzugang, werde die SPD in der nächsten Legislaturperiode weiterverfolgen, berichtete Schwabe.

Wichtig war ihm zu betonen, dass die ambulante Versorgung langfristig gesichert sein muss. Daher sei der Fachkräftemangel eines der wichtigsten Themen, die es zu bearbeiten gilt. Die Vergütung für Therapeuten sowie eine mögliche Ausbildungsvergütung seien Stellschrauben, die hier gedreht werden können. Jedoch sei die Frage der Finanzierung beider Maßnahmen dringlich und nicht abschließend geklärt. Es gelte daher, praktikable Lösungen zu erarbeiten.

„Mit der SHV-Aktion möchten wir Aufmerksamkeit für die Lage der Heilmittelerbringer erzeugen und politische Entscheider informieren“, sagt Neuer. „Das Gespräch mit Herrn Schwabe war eine gute Gelegenheit, um auf die Herausforderungen unserer Branche hinzuweisen.“

Lesen Sie hier weitere Meldungen zur SHV-Winteraktion.

Weitere Artikel

Entgeltatlas 2025: Praxisinhaber mehr als fair

2026 | 24.08. Zum Januar 2025 stiegen die GKV-Vergütungen um 4,01 Prozent; die Gehälter der Arbeitnehmer in ambulanten Physiotherapiepraxen stiegen laut der Bundesagentur im selben Zeitraum sogar um 6,44 Prozent. Daraus lässt sich schließen, dass die GKV-preisinduzierten Umsatzsteigerungen zu rund 220 Prozent an die angestellten Mitarbeiter weitergegeben wurden – entgegen wiederholter Fehldarstellungen einiger Krankenkassen.

G-BA erweitert Diagnoseliste zum langfristigen Heilmittelbedarf (LHB)

2026 | 21.08. In seiner gestrigen Sitzung hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die Diagnoseliste für den langfristigen Heilmittelbedarf (LHB) um die Indikationen „Multisystematrophie vom Parkinson-Typ (MSA-P, ICD-10-GM G23.2)“ und „Multisystematrophie vom zerebellären Typ (MSA-C, ICD-10-GM G23.3)“ erweitert.

Erhöhung der Höchstbeträge für beihilfefähige Aufwendungen ab 1. September 2026

2026 | 18.08. Ab dem 1. September 2026 steigen erneut die Höchstsätze der Bundesbeihilfeverordnung für einige Leistungen. Dies betrifft unter anderem die Erweiterte ambulante Physiotherapie (EAP) (Anstieg von 115,30 Euro auf 123,80 Euro) sowie Leistungen im Bereich „Sonstiges“, die für alle Heilmittelbereiche einheitlich gelten. Hierzu gehört auch die versorgungsbezogene Pauschale je Blankoverordnung (Anstieg von 98,60 Euro auf 102,70 Euro), die bei beihilfeberechtigten Patienten noch erstattet wird.