IFK-Fachmagazin: Juliausgabe erschienen

Und schon ist die erste Jahreshälfte rum und der Sommer im vollen Gange – als informative Lektüre bietet sich die Juliausgabe unseres IFK-Fachmagazins an. Hier wartet einiges Wissenswertes auf Sie:

Der Artikel „Unser Neuer“ stellt Ihnen in einem kurzen Porträt das Vorstandsmitglied Jan Neuer vor. Ab Seite 8 erfahren Sie unter anderem, was ihn antreibt und wie er mit dem Scheitern umgeht. Ab Seite 18 informiert Sie Neuer persönlich über den Stand der IFK-Sachverständigenkommission.

Über das IFK-Forum Nord lesen Sie einen ausführlichen Bericht über die Veranstaltung, die ihren Teilnehmern einen bunten Blumenstrauß Berufspolitik bot. Insbesondere über die Themen Berufsgesetz, Blankoverordnung und Klageverfahren erhalten Sie hier ein kleines Update.

Warum Parameter den juristischen sprichwörtlichen „Pudels Kern“ bei den Schiedssprüchen der Schiedsstelle Heilmittel ausmachen, lesen Sie ab Seite 22, zusammen mit einer ausführlichen Darlegung der Sicht des IFK auf das Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg im Klageverfahren der Physiotherapieverbände gegen die vergangenen Schiedssprüche.

Über die Frage, wie man als Praxisinhaber am besten mit Arbeitsunfällen der Mitarbeiter umgeht, erhalten Sie in unserem Rechtsartikel ausführliche Informationen (ab Seite 38).

Wir wünschen viel Spaß beim Lesen!

 

Die neue Ausgabe der physiotherapie erhalten IFK-Mitglieder kostenfrei per Post. In digitaler Form ist die Ausgabe PT 4-24 kostenlos hier zu finden.

Weitere Artikel

Entgeltatlas 2025: Praxisinhaber mehr als fair

2026 | 24.08. Zum Januar 2025 stiegen die GKV-Vergütungen um 4,01 Prozent; die Gehälter der Arbeitnehmer in ambulanten Physiotherapiepraxen stiegen laut der Bundesagentur im selben Zeitraum sogar um 6,44 Prozent. Daraus lässt sich schließen, dass die GKV-preisinduzierten Umsatzsteigerungen zu rund 220 Prozent an die angestellten Mitarbeiter weitergegeben wurden – entgegen wiederholter Fehldarstellungen einiger Krankenkassen.

G-BA erweitert Diagnoseliste zum langfristigen Heilmittelbedarf (LHB)

2026 | 21.08. In seiner gestrigen Sitzung hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die Diagnoseliste für den langfristigen Heilmittelbedarf (LHB) um die Indikationen „Multisystematrophie vom Parkinson-Typ (MSA-P, ICD-10-GM G23.2)“ und „Multisystematrophie vom zerebellären Typ (MSA-C, ICD-10-GM G23.3)“ erweitert.

Erhöhung der Höchstbeträge für beihilfefähige Aufwendungen ab 1. September 2026

2026 | 18.08. Ab dem 1. September 2026 steigen erneut die Höchstsätze der Bundesbeihilfeverordnung für einige Leistungen. Dies betrifft unter anderem die Erweiterte ambulante Physiotherapie (EAP) (Anstieg von 115,30 Euro auf 123,80 Euro) sowie Leistungen im Bereich „Sonstiges“, die für alle Heilmittelbereiche einheitlich gelten. Hierzu gehört auch die versorgungsbezogene Pauschale je Blankoverordnung (Anstieg von 98,60 Euro auf 102,70 Euro), die bei beihilfeberechtigten Patienten noch erstattet wird.