SHV-Winteraktion: Gute Diskussion in Hamm

In ihrer Praxis in Hamm traft die IFK-Regionalausschussvorsitzende Monique Rüter gen. Schulte-Geithe den Bundestagsabgeordneten Michael Thews (SPD). Die wichtigsten Themen des SHV, wie Akademisierung, Schwierigkeiten bei der Mitarbeitergewinnung oder die Vorteile eines Direktzugangs, konnte Schulte-Geithe intensiv mit dem Abgeordneten diskutieren. „Herr Thews war auf unser Gespräch sehr gut vorberietet“, berichtet Schulte-Geithe. „Ich hatte den Eindruck, dass er verstanden hat, wo die Probleme der Heilmittelerbringer liegen und dass dringend etwas passieren muss!“

Lesen Sie hier weitere Meldungen zur SHV-Winteraktion.

 

Bildhinweis: Copyright @SPD

Weitere Artikel

Entgeltatlas 2025: Praxisinhaber mehr als fair

2026 | 24.08. Zum Januar 2025 stiegen die GKV-Vergütungen um 4,01 Prozent; die Gehälter der Arbeitnehmer in ambulanten Physiotherapiepraxen stiegen laut der Bundesagentur im selben Zeitraum sogar um 6,44 Prozent. Daraus lässt sich schließen, dass die GKV-preisinduzierten Umsatzsteigerungen zu rund 220 Prozent an die angestellten Mitarbeiter weitergegeben wurden – entgegen wiederholter Fehldarstellungen einiger Krankenkassen.

G-BA erweitert Diagnoseliste zum langfristigen Heilmittelbedarf (LHB)

2026 | 21.08. In seiner gestrigen Sitzung hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die Diagnoseliste für den langfristigen Heilmittelbedarf (LHB) um die Indikationen „Multisystematrophie vom Parkinson-Typ (MSA-P, ICD-10-GM G23.2)“ und „Multisystematrophie vom zerebellären Typ (MSA-C, ICD-10-GM G23.3)“ erweitert.

Erhöhung der Höchstbeträge für beihilfefähige Aufwendungen ab 1. September 2026

2026 | 18.08. Ab dem 1. September 2026 steigen erneut die Höchstsätze der Bundesbeihilfeverordnung für einige Leistungen. Dies betrifft unter anderem die Erweiterte ambulante Physiotherapie (EAP) (Anstieg von 115,30 Euro auf 123,80 Euro) sowie Leistungen im Bereich „Sonstiges“, die für alle Heilmittelbereiche einheitlich gelten. Hierzu gehört auch die versorgungsbezogene Pauschale je Blankoverordnung (Anstieg von 98,60 Euro auf 102,70 Euro), die bei beihilfeberechtigten Patienten noch erstattet wird.