Unterstützung gefragt: Bundesverband der Freien Berufe (BFB) bittet um Umfrageteilnahme

Aktuell erhebt das Institut für Freie Berufe (IFB) wieder eine Befragung zur momentanen konjunkturellen Lage unter den Freien Berufen. Dies geschieht im Auftrag des Bundesverbands der Freien Berufe (BFB) und neben den konjunkturellen Entwicklungen liegt der Fokus dieser Befragung auf dem Arbeitsumfeld in Freiberufler-Unternehmen. Hierbei werden die Themen New Work, Leistungen für Mitarbeiter aber auch die Freiberufler selbst und das Arbeiten insgesamt angerissen.

Als BFB-Mitglied unterstützt der IFK diese Umfrage und bittet seine Mitglieder, nach Möglichkeit bis zum 28. April 2025 an der Befragung teilzunehmen. Die Beantwortung der Fragen nimmt ungefähr zwölf Minuten Zeit in Anspruch, findet selbstverständlich anonym statt und kann jederzeit unterbrochen und zu einem späteren Zeitpunkt fortgeführt werden.

Umso mehr Personen an der Umfrage teilnehmen, desto belastbarere Aussagen lassen sich treffen. Vielen Dank für Ihre Unterstützung!

Hier kommen Sie zur aktuellen Umfrage.

Die Ergebnisse der letzten Befragung können Sie hier nachlesen.

Weitere Artikel

Entgeltatlas 2025: Praxisinhaber mehr als fair

2026 | 24.08. Zum Januar 2025 stiegen die GKV-Vergütungen um 4,01 Prozent; die Gehälter der Arbeitnehmer in ambulanten Physiotherapiepraxen stiegen laut der Bundesagentur im selben Zeitraum sogar um 6,44 Prozent. Daraus lässt sich schließen, dass die GKV-preisinduzierten Umsatzsteigerungen zu rund 220 Prozent an die angestellten Mitarbeiter weitergegeben wurden – entgegen wiederholter Fehldarstellungen einiger Krankenkassen.

G-BA erweitert Diagnoseliste zum langfristigen Heilmittelbedarf (LHB)

2026 | 21.08. In seiner gestrigen Sitzung hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die Diagnoseliste für den langfristigen Heilmittelbedarf (LHB) um die Indikationen „Multisystematrophie vom Parkinson-Typ (MSA-P, ICD-10-GM G23.2)“ und „Multisystematrophie vom zerebellären Typ (MSA-C, ICD-10-GM G23.3)“ erweitert.

Erhöhung der Höchstbeträge für beihilfefähige Aufwendungen ab 1. September 2026

2026 | 18.08. Ab dem 1. September 2026 steigen erneut die Höchstsätze der Bundesbeihilfeverordnung für einige Leistungen. Dies betrifft unter anderem die Erweiterte ambulante Physiotherapie (EAP) (Anstieg von 115,30 Euro auf 123,80 Euro) sowie Leistungen im Bereich „Sonstiges“, die für alle Heilmittelbereiche einheitlich gelten. Hierzu gehört auch die versorgungsbezogene Pauschale je Blankoverordnung (Anstieg von 98,60 Euro auf 102,70 Euro), die bei beihilfeberechtigten Patienten noch erstattet wird.