AOK Rheinland/Hamburg schließen sich Zentraler Prüfstelle an

Die AOK Rheinland/Hamburg hat sich nun dem Verbund von Krankenkassen angeschlossen, der Anfang 2014 die neue Zentrale Prüfstelle Prävention online gestellt hatte.

Bei dieser können Anbieter von Präventionskursen ihre jeweiligen Kurse daraufhin prüfen lassen, ob die fachlichen Vorgaben für eine Kostenübernahme gegeben sind. Nehmen Versicherte mehrerer Krankenkassen an einem Kurs teil, muss nicht mehr jede Kasse die Kostenübernahme einzeln prüfen. Das soll Kassen, Kursanbieter und Patienten entgegen kommen.
Eine Info-Hotline zum neuen Angebot für Kursanbieter ist unter 0201/5 65 82 90 geschaltet (Mo-Fr 9-17 Uhr). Dort gibt es unter anderem Informationen dazu, was mit bereits geprüften Kursen geschieht – etwa aus der easy-Kursdatenbank - und ob sich Grundlagen der Prüfung ändern.
An dem neuen Angebot sind beteiligt: der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek), der BKK Dachverband e.V., die IKK classic, die IKK Brandenburg und Berlin, die IKK Südwest, die BIG direkt gesund, die Knappschaft, die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau und nun auch die AOK Rheinland/Hamburg.

Weitere Artikel

Entgeltatlas 2025: Praxisinhaber mehr als fair

2026 | 24.08. Zum Januar 2025 stiegen die GKV-Vergütungen um 4,01 Prozent; die Gehälter der Arbeitnehmer in ambulanten Physiotherapiepraxen stiegen laut der Bundesagentur im selben Zeitraum sogar um 6,44 Prozent. Daraus lässt sich schließen, dass die GKV-preisinduzierten Umsatzsteigerungen zu rund 220 Prozent an die angestellten Mitarbeiter weitergegeben wurden – entgegen wiederholter Fehldarstellungen einiger Krankenkassen.

G-BA erweitert Diagnoseliste zum langfristigen Heilmittelbedarf (LHB)

2026 | 21.08. In seiner gestrigen Sitzung hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die Diagnoseliste für den langfristigen Heilmittelbedarf (LHB) um die Indikationen „Multisystematrophie vom Parkinson-Typ (MSA-P, ICD-10-GM G23.2)“ und „Multisystematrophie vom zerebellären Typ (MSA-C, ICD-10-GM G23.3)“ erweitert.

Erhöhung der Höchstbeträge für beihilfefähige Aufwendungen ab 1. September 2026

2026 | 18.08. Ab dem 1. September 2026 steigen erneut die Höchstsätze der Bundesbeihilfeverordnung für einige Leistungen. Dies betrifft unter anderem die Erweiterte ambulante Physiotherapie (EAP) (Anstieg von 115,30 Euro auf 123,80 Euro) sowie Leistungen im Bereich „Sonstiges“, die für alle Heilmittelbereiche einheitlich gelten. Hierzu gehört auch die versorgungsbezogene Pauschale je Blankoverordnung (Anstieg von 98,60 Euro auf 102,70 Euro), die bei beihilfeberechtigten Patienten noch erstattet wird.