Neuer Regionalausschuss in Erfurt

In Erfurt wird sich im April ein neuer IFK-Regionalausschuss gründen. Damit stärkt der Bundesverband selbstständiger Physiotherapeuten die regionale Verankerung in Thüringen.

Die Gründungsveranstaltung findet am 9. April 2014 in Erfurt statt. Die Erfurterin Anke Hösl stellt sich dabei als Regionalausschuss-Vorsitzende zur Wahl. Der IFK freut sich darüber, dass dadurch zukünftig ein Ansprechpartner für regionale Fragen und zur Förderung des Erfahrungsaustausches der Praxen untereinander zur Verfügung steht. IFK-Mitglieder aus Erfurt und Umgebung sind herzlich zu der Gründungsveranstaltung eingeladen.
Vorab geben IFK-Experten in einem Workshop aktuelle Informationen zum Thema Prüfpflichten und Rechnungskürzungen. Mehr Informationen und Anmeldung für Themenabend und Gründungsevent.

Weitere Artikel

Entgeltatlas 2025: Praxisinhaber mehr als fair

2026 | 24.08. Zum Januar 2025 stiegen die GKV-Vergütungen um 4,01 Prozent; die Gehälter der Arbeitnehmer in ambulanten Physiotherapiepraxen stiegen laut der Bundesagentur im selben Zeitraum sogar um 6,44 Prozent. Daraus lässt sich schließen, dass die GKV-preisinduzierten Umsatzsteigerungen zu rund 220 Prozent an die angestellten Mitarbeiter weitergegeben wurden – entgegen wiederholter Fehldarstellungen einiger Krankenkassen.

G-BA erweitert Diagnoseliste zum langfristigen Heilmittelbedarf (LHB)

2026 | 21.08. In seiner gestrigen Sitzung hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die Diagnoseliste für den langfristigen Heilmittelbedarf (LHB) um die Indikationen „Multisystematrophie vom Parkinson-Typ (MSA-P, ICD-10-GM G23.2)“ und „Multisystematrophie vom zerebellären Typ (MSA-C, ICD-10-GM G23.3)“ erweitert.

Erhöhung der Höchstbeträge für beihilfefähige Aufwendungen ab 1. September 2026

2026 | 18.08. Ab dem 1. September 2026 steigen erneut die Höchstsätze der Bundesbeihilfeverordnung für einige Leistungen. Dies betrifft unter anderem die Erweiterte ambulante Physiotherapie (EAP) (Anstieg von 115,30 Euro auf 123,80 Euro) sowie Leistungen im Bereich „Sonstiges“, die für alle Heilmittelbereiche einheitlich gelten. Hierzu gehört auch die versorgungsbezogene Pauschale je Blankoverordnung (Anstieg von 98,60 Euro auf 102,70 Euro), die bei beihilfeberechtigten Patienten noch erstattet wird.