Schiedsvergleich in Sachsen-Anhalt ist gültig

Der am 8. Mai 2014 geschlossene Vergleich im Schiedsverfahren in Sachsen-Anhalt ist von keiner Seite widerrufen worden. Somit wird die Vergütung für Physiotherapie in Sachsen-Anhalt endlich an das übrige Ostniveau herangeführt.
Die vertragliche Umsetzung erfolgt nun Mitte Juni. Der IFK sieht den Schiedsspruch als Bestätigung dafür, dass die Vergütung über Jahre hinweg viel zu niedrig war. Die Verhandlungen hatten sich ergebnislos über viele Jahre hingezogen.
Erst mit der Einleitung eines aufwändigen Schiedsverfahrens konnte die jetzige erfreuliche Lösung erzielt werden. IFK-Mitglieder werden Mitte Juni im Detail über die Abschlüsse mit gesonderter Post informiert.

Weitere Artikel

Entgeltatlas 2025: Praxisinhaber mehr als fair

2026 | 24.08. Zum Januar 2025 stiegen die GKV-Vergütungen um 4,01 Prozent; die Gehälter der Arbeitnehmer in ambulanten Physiotherapiepraxen stiegen laut der Bundesagentur im selben Zeitraum sogar um 6,44 Prozent. Daraus lässt sich schließen, dass die GKV-preisinduzierten Umsatzsteigerungen zu rund 220 Prozent an die angestellten Mitarbeiter weitergegeben wurden – entgegen wiederholter Fehldarstellungen einiger Krankenkassen.

G-BA erweitert Diagnoseliste zum langfristigen Heilmittelbedarf (LHB)

2026 | 21.08. In seiner gestrigen Sitzung hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die Diagnoseliste für den langfristigen Heilmittelbedarf (LHB) um die Indikationen „Multisystematrophie vom Parkinson-Typ (MSA-P, ICD-10-GM G23.2)“ und „Multisystematrophie vom zerebellären Typ (MSA-C, ICD-10-GM G23.3)“ erweitert.

Erhöhung der Höchstbeträge für beihilfefähige Aufwendungen ab 1. September 2026

2026 | 18.08. Ab dem 1. September 2026 steigen erneut die Höchstsätze der Bundesbeihilfeverordnung für einige Leistungen. Dies betrifft unter anderem die Erweiterte ambulante Physiotherapie (EAP) (Anstieg von 115,30 Euro auf 123,80 Euro) sowie Leistungen im Bereich „Sonstiges“, die für alle Heilmittelbereiche einheitlich gelten. Hierzu gehört auch die versorgungsbezogene Pauschale je Blankoverordnung (Anstieg von 98,60 Euro auf 102,70 Euro), die bei beihilfeberechtigten Patienten noch erstattet wird.