IQH-Qualitätsmanagement neu aufgelegt

Seit 2001 bietet der IFK seinen Mitgliedern mit dem Institut für Qualitätssicherung in der Heilmittelversorgung (IQH) ein qualitativ hochwertiges, aber erschwingliches Qualitätsmanagementsystem. In Zusammenarbeit mit dem Deutschen Verband Ergotherapie (DVE) wurde dieses System jetzt komplett überarbeitet und modernisiert.

Ein Qualitätsmanagementsystem, wie das des IQH, ermöglicht es jedem Praxisinhaber, Prozesse und Abläufe in seiner Praxis strukturiert, geordnet und zielgerichtet anzugehen. So kann er auf lange Sicht Zeit, Geld und vor allem Nerven sparen. Was passiert beispielsweise, wenn der Praxisinhaber (gegebenenfalls unerwartet) ausfällt – ob durch Urlaub, Krankheit oder Unfall? Ein gutes Qualitätsmanagement stellt sicher, dass die Praxis in diesem Fall reibungslos weiterläuft, indem unter anderem die Verantwortlichkeiten und Kompetenzen vorab festgelegt werden. Darüber hinaus gibt es viele weitere Einsatzgebiete, bei denen das Qualitätsmanagementsystem den Praxisinhaber in einem überschaubaren Kosten- und Zeitrahmen unterstützt.  

Alles neu beim IQH

In einer neu konzipierten IQH-Seminarreihe „Innovations- und Qualitätsmanagement in der Heilmittelpraxis“ vermitteln vier erfahrene Referenten Interessierten in sieben Modulen die Inhalte des IQH-Systems im aktiven Dialog. Die Workshops finden online statt und dauern jeweils 90 Minuten. In zwei zusätzlichen Online-Sprechstunden können Teilnehmer zudem ihre Fragen rund um den Umsetzungsprozess des IQH-Systems in ihrer Praxis an die Referenten stellen. Für die erste Seminarreihe, die am 16.10.2024 startet, ist eine Anmeldung hier möglich.

Überdies wurde das IQH-Handbuch komplett überarbeitet und neugestaltet. IQH-Mitglieder können im Mitglieder-Service der IQH-Internetseite das Handbuch herunterladen und ausdrucken. Zudem können das Kernhandbuch sowie die dazugehörigen Formulare und Prozessbeschreibungen als Einzeldateien abgerufen werden.

Auch die Möglichkeit des Self-Assessment ist für IQH-Mitglieder ab sofort wieder online möglich. Auch dieses Tool findet sich im Mitglieder-Service der IQH-Internetseite. Wer sich darüber hinaus mit seiner IQH-Praxis (re-)zertifizieren lassen will, dem bietet das IQH ein neues, kostengünstigeres Zertifikatssystem.

Alle Informationen zum IQH finden Interessierte auf der neugestalteten Internetseite unter www.iqhv.de. Bei Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter telefonisch (Tel.: 0234 97745-36) oder per E-Mail (info@iqhv.de) zur Verfügung.

Weitere Artikel

Entgeltatlas 2025: Praxisinhaber mehr als fair

2026 | 24.08. Zum Januar 2025 stiegen die GKV-Vergütungen um 4,01 Prozent; die Gehälter der Arbeitnehmer in ambulanten Physiotherapiepraxen stiegen laut der Bundesagentur im selben Zeitraum sogar um 6,44 Prozent. Daraus lässt sich schließen, dass die GKV-preisinduzierten Umsatzsteigerungen zu rund 220 Prozent an die angestellten Mitarbeiter weitergegeben wurden – entgegen wiederholter Fehldarstellungen einiger Krankenkassen.

G-BA erweitert Diagnoseliste zum langfristigen Heilmittelbedarf (LHB)

2026 | 21.08. In seiner gestrigen Sitzung hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die Diagnoseliste für den langfristigen Heilmittelbedarf (LHB) um die Indikationen „Multisystematrophie vom Parkinson-Typ (MSA-P, ICD-10-GM G23.2)“ und „Multisystematrophie vom zerebellären Typ (MSA-C, ICD-10-GM G23.3)“ erweitert.

Erhöhung der Höchstbeträge für beihilfefähige Aufwendungen ab 1. September 2026

2026 | 18.08. Ab dem 1. September 2026 steigen erneut die Höchstsätze der Bundesbeihilfeverordnung für einige Leistungen. Dies betrifft unter anderem die Erweiterte ambulante Physiotherapie (EAP) (Anstieg von 115,30 Euro auf 123,80 Euro) sowie Leistungen im Bereich „Sonstiges“, die für alle Heilmittelbereiche einheitlich gelten. Hierzu gehört auch die versorgungsbezogene Pauschale je Blankoverordnung (Anstieg von 98,60 Euro auf 102,70 Euro), die bei beihilfeberechtigten Patienten noch erstattet wird.