Hauptstadtkongress Berlin

Medizin und Gesundheit stehen im Mittelpunkt des Hauptstadtkongresses, der vom 21. bis zum 23. Mai 2019 im Citycube Berlin stattfindet. Zu den zahlreichen Ausstellern zählt auch der Spitzenverband der Heilmittelverbände (SHV), der am W.I.R.-Gemeinschaftsstand vertreten sein wird.

Die Organisatoren erwarten über 8.000 Besucher, die sich auf dem Kongress über die neuesten Entwicklungen informieren und austauschen möchten. Unter dem Motto „Hauptstadtkongress 2019: Gesundheitspolitik, Gesundheitsversorgung, Gesundheitsberufe in Zeiten des digitalen Wandels“ wird auch die Situation der Heilmittelerbringer eine wichtige Rolle spielen.
Diese treten beim Hauptstadtkongress wieder gemeinsam auf. Der Messestand des Spitzenverbands der Heilmittelverbände (SHV) repräsentiert seine fünf Mitgliedsverbände: den Bundesverband selbstständiger Physiotherapeuten (IFK), den Deutschen Verband der Ergotherapeuten (DVE), den Deutschen Verband für Physiotherapie (ZVK), den Deutschen Verband für Podologie (ZFD) und den Verband Physikalische Therapie – Vereinigung für die physiotherapeutischen Berufe (VPT).
Interessierte finden den SHV am Gemeinschaftsstand des Netzwerks „Wissen.Innovation.Region.“ (W.I.R.), Standnummer 32, direkt gegenüber der Kongress-Piazza. Weitere Informationen zum Hauptstadtkongress gibt hier.

Weitere Artikel

G-BA erweitert Diagnoseliste zum langfristigen Heilmittelbedarf (LHB)

2026 | 21.08. In seiner gestrigen Sitzung hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die Diagnoseliste für den langfristigen Heilmittelbedarf (LHB) um die Indikationen „Multisystematrophie vom Parkinson-Typ (MSA-P, ICD-10-GM G23.2)“ und „Multisystematrophie vom zerebellären Typ (MSA-C, ICD-10-GM G23.3)“ erweitert.

Erhöhung der Höchstbeträge für beihilfefähige Aufwendungen ab 1. September 2026

2026 | 18.08. Ab dem 1. September 2026 steigen erneut die Höchstsätze der Bundesbeihilfeverordnung für einige Leistungen. Dies betrifft unter anderem die Erweiterte ambulante Physiotherapie (EAP) (Anstieg von 115,30 Euro auf 123,80 Euro) sowie Leistungen im Bereich „Sonstiges“, die für alle Heilmittelbereiche einheitlich gelten. Hierzu gehört auch die versorgungsbezogene Pauschale je Blankoverordnung (Anstieg von 98,60 Euro auf 102,70 Euro), die bei beihilfeberechtigten Patienten noch erstattet wird.  

Wie sich die Telematikinfrastruktur weiterentwickelt

2026 | 17.08. In unserer Reihe „TI: Schluss mit dem Aufschieben“ führen wir Sie Woche für Woche an die TI heran. Heute wollen wir einen Blick auf ihren derzeitigen Stand und geplante Weiterentwicklungen werfen. Dass sich die Telematikinfrastruktur weiterentwickelt, wird vor allem daran deutlich, dass wir seit 2026 von der TI 2.0 sprechen. Diese Weiterentwickelung funktioniert von jedem Ort aus und ganz ohne spezielle Geräte, da sie über das Internet erreichbar ist.