IFK-Symposium zur Verkammerung

Diskussionen über das Für und Wider einer Heilmittelkammer müssen offen geführt werden, weil dieses Thema durch eine Zwangsmitgliedschaft am Ende jeden Berufsangehörigen betrifft. Um dafür eine Grundlage zu schaffen, wird die IFK-Vorstandsvorsitzende Ute Repschläger während des IFK-Symposiums bei der therapie Leipzig am Samstag, 9. März, ab 10 Uhr Fakten zur Verkammerung darstellen.

Die Politik wünscht sich zunehmend einen starken Ansprechpartner für die Belange von Physiotherapeuten bzw. Heilmittelerbringern. Das könnten Kammern übernehmen. Sie haben aber grundsätzlich andere Aufgaben als Verbände. Eine Reihe von Zuständigkeiten könnten sich sogar doppeln, wie die Anhörungsmöglichkeit bei maßgeblichen beruflichen Fragen. Das schafft Doppelstrukturen und erhöht die Kosten. Kammern lösen aber beispielsweise kein Vergütungsproblem, weil das Verhandlungsmandat dazu weiterhin bei den Verbänden bleibt.
Ziel des IFK ist es, die Diskussion über dieses Thema weiter mit allen Argumenten zu fördern und keine einseitige Diskussion zu führen. Zudem soll die Möglichkeit geprüft werden, ob ein starker Spitzenverband eine bessere Alternative zur Kammer wäre.
Der IFK lädt darum alle Interessierten zum Symposium am Samstag, 9. März, während der Fachmesse therapie Leipzig ins CCL, Ebene 2, Seminarraum 14/15, ein. Bereits um 9 Uhr halten Prof. Irina Nast, ZHAW, und Michael Heine, IFK, einen Vortrag über die Ergebnisse des IFK-Modellvorhabens zur Blankoverordnung. Nach dem Referat von Repschläger um 10 Uhr findet um 11 Uhr ein Vortrag von Wilfried Mießner über physiotherapeutische Ansätze bei der Behandlung von Patienten mit Querschnittslähmung statt. Für die Teilnahme am IFK-Symposium werden – vorbehaltlich einer Einigung auf Spitzenverbandsebene – vier Fortbildungspunkte vergeben.
Die Anmeldung zum IFK-Symposium erfolgt über den Ticketshop auf der Homepage der Leipziger Messe, www.therapie-leipzig.de, oder vor Ort durch den Kauf einer Kongresskarte. Bei Fragen hilft Matthias Wagner, IFK-Referat Fortbildung und Wissenschaft, gerne weiter: wagner@ifk.de oder Tel. 0234/977 45-38.

Weitere Artikel

G-BA erweitert Diagnoseliste zum langfristigen Heilmittelbedarf (LHB)

2026 | 21.08. In seiner gestrigen Sitzung hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die Diagnoseliste für den langfristigen Heilmittelbedarf (LHB) um die Indikationen „Multisystematrophie vom Parkinson-Typ (MSA-P, ICD-10-GM G23.2)“ und „Multisystematrophie vom zerebellären Typ (MSA-C, ICD-10-GM G23.3)“ erweitert.

Erhöhung der Höchstbeträge für beihilfefähige Aufwendungen ab 1. September 2026

2026 | 18.08. Ab dem 1. September 2026 steigen erneut die Höchstsätze der Bundesbeihilfeverordnung für einige Leistungen. Dies betrifft unter anderem die Erweiterte ambulante Physiotherapie (EAP) (Anstieg von 115,30 Euro auf 123,80 Euro) sowie Leistungen im Bereich „Sonstiges“, die für alle Heilmittelbereiche einheitlich gelten. Hierzu gehört auch die versorgungsbezogene Pauschale je Blankoverordnung (Anstieg von 98,60 Euro auf 102,70 Euro), die bei beihilfeberechtigten Patienten noch erstattet wird.  

Wie sich die Telematikinfrastruktur weiterentwickelt

2026 | 17.08. In unserer Reihe „TI: Schluss mit dem Aufschieben“ führen wir Sie Woche für Woche an die TI heran. Heute wollen wir einen Blick auf ihren derzeitigen Stand und geplante Weiterentwicklungen werfen. Dass sich die Telematikinfrastruktur weiterentwickelt, wird vor allem daran deutlich, dass wir seit 2026 von der TI 2.0 sprechen. Diese Weiterentwickelung funktioniert von jedem Ort aus und ganz ohne spezielle Geräte, da sie über das Internet erreichbar ist.