Rückforderungen der HEK nicht rechtens

In der vergangenen Zeit haben einige IFK-Mitglieder Rückforderungen der Hanseatischen Krankenkasse (HEK) erhalten, die über den Zeitraum von sechs Monaten hinausgehen und größtenteils das Jahr 2014 betreffen. Diese wurden von dem Abrechnungszentrum DDG zu Unrecht verschickt und müssen demnach nicht bezahlt werden.

Der IFK hatte die DDG und die HEK darauf hingewiesen, dass Beanstandungen innerhalb von sechs Monaten nach Rechnungseingang schriftlich geltend gemacht werden müssen. So ist es im Rahmenvertrag zwischen dem vdek und den Berufsverbänden in § 12 Absatz 9 Satz 3 festgehalten. Die Kasse zeigte daraufhin Einsehen und sicherte zu, dass sämtliche Rückforderungen aus dem betreffenden Zeitraum gegenstandslos sind. Die betroffenen Leistungserbringer werden hierzu von der DDG in den nächsten Tagen noch einmal angeschrieben und separat informiert.
Sofern Sie in letzter Zeit aus diesem Grund eine Rechnungskürzung erhalten haben, können Sie sich gerne mit den Mitarbeitern des Referats Kassenverhandlungen und Wirtschaft (0234 97745 333) in Verbindung setzen.

Weitere Artikel

G-BA erweitert Diagnoseliste zum langfristigen Heilmittelbedarf (LHB)

2026 | 21.08. In seiner gestrigen Sitzung hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die Diagnoseliste für den langfristigen Heilmittelbedarf (LHB) um die Indikationen „Multisystematrophie vom Parkinson-Typ (MSA-P, ICD-10-GM G23.2)“ und „Multisystematrophie vom zerebellären Typ (MSA-C, ICD-10-GM G23.3)“ erweitert.

Erhöhung der Höchstbeträge für beihilfefähige Aufwendungen ab 1. September 2026

2026 | 18.08. Ab dem 1. September 2026 steigen erneut die Höchstsätze der Bundesbeihilfeverordnung für einige Leistungen. Dies betrifft unter anderem die Erweiterte ambulante Physiotherapie (EAP) (Anstieg von 115,30 Euro auf 123,80 Euro) sowie Leistungen im Bereich „Sonstiges“, die für alle Heilmittelbereiche einheitlich gelten. Hierzu gehört auch die versorgungsbezogene Pauschale je Blankoverordnung (Anstieg von 98,60 Euro auf 102,70 Euro), die bei beihilfeberechtigten Patienten noch erstattet wird.  

Wie sich die Telematikinfrastruktur weiterentwickelt

2026 | 17.08. In unserer Reihe „TI: Schluss mit dem Aufschieben“ führen wir Sie Woche für Woche an die TI heran. Heute wollen wir einen Blick auf ihren derzeitigen Stand und geplante Weiterentwicklungen werfen. Dass sich die Telematikinfrastruktur weiterentwickelt, wird vor allem daran deutlich, dass wir seit 2026 von der TI 2.0 sprechen. Diese Weiterentwickelung funktioniert von jedem Ort aus und ganz ohne spezielle Geräte, da sie über das Internet erreichbar ist.