Verbändeanhörung zum Digitalen Versorgung-Gesetz – Vertreter des SHV vor Ort

Am 17. Juni 2019 fand die Verbändeanhörung zum Referentenentwurf des Digitalen Versorgung-Gesetzes (DVG) im Bundesministerium für Gesundheit in Berlin statt. Sowohl der Spitzenverband der Heilmittelverbände (SHV) als auch dessen Mitgliedsverbände vertreten durch ihre Vorsitzenden (Andreas Pfeiffer, DVE; Karl-Heinz Kellermann, VPT; bzw. Geschäftsführer (Thorsten Vogtländer, PHYSIO-DEUTSCHLAND) nahmen teil. Ute Repschläger – zugleich als Vorsitzende des IFK – und Heinz Christian Esser vertraten den SHV.

Der SHV und seine Mitgliedsverbände begrüßen den Entwurf zum DVG und die frühe Einbeziehung der Verbände in die Entwicklung dieses zukunftsweisenden Gesetzes ausdrücklich. Denn: Zukunftsfähigkeit, Innovation und neue Formen der Zusammenarbeit, insbesondere durch Möglichkeiten der Digitalisierung, müssen so gestaltet sein, dass sowohl Patienten als auch Berufsangehörige im Gesundheitswesen auf Dauer davon profitieren.
Digitale Gesundheitsanwendungen auf dem Vormarsch
Der SHV begrüßt den in § 33 a SGB V formulierten Anspruch von Versicherten auf digitale Gesundheitsanwendungen, weil damit auch das Ziel verfolgt wird, die Therapieberufe bei ihrer Arbeit zu unterstützen. Von daher ist es gerade im Bereich der Heilmittelversorgung aus Sicht des SHV unumgänglich, dass die Therapieberufe ebenso wie die Ärzte therapieunterstützende Apps eigenständig verordnen können.
Einbindung in die Telematikinfrastruktur
Die verbesserte digitale Infrastruktur muss sowohl Patienten als auch allen Leistungserbringern im Gesundheitswesen Vorteile bringen. Voraussetzung dafür ist eine Harmonisierung der Lese- und Schreibberechtigungen der elektronischen Gesundheitskarte (eGK): Alle Gesundheitsfachberufe müssen diese neuen Möglichkeiten für die Versorgung ihrer Patienten nutzen können. Dies ist eine weitere Kernforderung des SHV.
Ganz wichtig: Laut Referentenentwurf übernehmen die Kostenträger die Ausstattungs- und Betriebskosten der Praxisanbindung an die Telematikinfrastruktur, eine für alle Therapiepraxen wirtschaftlich richtige und notwendige Grundsatzentscheidung des BMG.
Einführung einer elektronischen Heilmittelverordnung
In §§ 86 und 125 Abs. 2 SGB V sieht der Referentenentwurf Regelungen vor, um die Verordnung von Heilmitteln in elektronischer Form zu ermöglichen. Dies ist ein wichtiger Schritt hin zu weniger Bürokratie in den Praxen. Zunächst erfolgt die Erprobung in Modellregionen. Hier fordert der SHV, dass neben den Modellregionen auch die Erprobungsfrist für diese Modelle gesetzlich geregelt wird. Ziel muss es sein, diese die Praxen entlastende Form der elektronischen Heilmittelverordnungen möglichst zeitnah flächendeckend zu etablieren.
Elektronische Berichte in der Heilmittelversorgung
Der aktuelle Gesetzentwurf sieht derzeit nur Regelungen zur „Übermittlung elektronischer Briefe in der vertragsärztlichen Versorgung“ vor (§ 291f SGB V). Dies geht dem SHV nicht weit genug. Denn: Nach derzeitigem Stand werden im Heilmittelbereich für rund 36,6 Millionen Verordnungen Arzt- /Therapeutenberichte in Papierform auf unterschiedlichsten Wegen vom Therapeuten an den Arzt übermittelt. Im Sinne der Entbürokratisierung ist § 291f SGB V daher dringend um eine Regelung zu ergänzen, die eine Übermittlung des Arzt-/Therapeutenbericht per elektronischer Gesundheitskarte ermöglicht.
Telekonsile auch für Therapeuten regeln
  • 291g SGB V sieht vor, dass Telekonsile in größerem Umfang ermöglicht werden. Allerdings sollen diese ausschließlich den Ärzten vorbehalten bleiben.

Aus Sicht des SHV müssen interprofessionelle Arbeitskonzepte in einem zukunftsorientierten Gesundheitssystem eine Selbstverständlichkeit sein und auch Telekonsile zwischen unterschiedlichen Professionen im Gesundheitswesen – beispielsweise zwischen Ärzten und den Gesundheitsfachberufen – ermöglichen. Die dafür nötigen Kommunikationsleistungen müssen zwischen den beteiligten Berufsgruppen als Behandlungsbestandteil gesehen werden und sind damit auch von der Gesetzlichen sowie der Privaten Krankenversicherung angemessen zu finanzieren.
Fazit: Schritt in die richtige Richtung – Konkretisierung für Therapieleistungen teilweise erforderlich
Die Digitalisierung kann und muss einen wichtigen Beitrag zur Entbürokratisierung der Gesundheitsversorgung und damit zur Sicherung einer flächendeckenden Patientenversorgung leisten. Das steht für alle SHV-Mitgliedsverbände außer Frage. Der vorliegende Referentenentwurf zum DVG ist eine gute Diskussionsgrundlage, die nun im anstehenden Gesetzgebungsverfahren an einigen Stellen im Sinne der Therapieberufe weiter konkretisiert werden muss. Die gestrige, immerhin dreistündige Anhörung unter Vorsitz des zuständigen Abteilungsleiters Dr. Ludewig war dazu der erste Schritt und brachte eine Fülle von praxisbezogenen Anregungen aus allen Gesundheitsberufen. Das BMG sagte eine sorgfältige Prüfung zu: Der SHV wird das Verfahren weiter begleiten und berichten.
  • Den Referentenentwurf finden Interessierte hier.
  • Die schriftliche Stellungnahme des SHV gibt es hier.

Weitere Artikel

G-BA erweitert Diagnoseliste zum langfristigen Heilmittelbedarf (LHB)

2026 | 21.08. In seiner gestrigen Sitzung hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die Diagnoseliste für den langfristigen Heilmittelbedarf (LHB) um die Indikationen „Multisystematrophie vom Parkinson-Typ (MSA-P, ICD-10-GM G23.2)“ und „Multisystematrophie vom zerebellären Typ (MSA-C, ICD-10-GM G23.3)“ erweitert.

Erhöhung der Höchstbeträge für beihilfefähige Aufwendungen ab 1. September 2026

2026 | 18.08. Ab dem 1. September 2026 steigen erneut die Höchstsätze der Bundesbeihilfeverordnung für einige Leistungen. Dies betrifft unter anderem die Erweiterte ambulante Physiotherapie (EAP) (Anstieg von 115,30 Euro auf 123,80 Euro) sowie Leistungen im Bereich „Sonstiges“, die für alle Heilmittelbereiche einheitlich gelten. Hierzu gehört auch die versorgungsbezogene Pauschale je Blankoverordnung (Anstieg von 98,60 Euro auf 102,70 Euro), die bei beihilfeberechtigten Patienten noch erstattet wird.  

Wie sich die Telematikinfrastruktur weiterentwickelt

2026 | 17.08. In unserer Reihe „TI: Schluss mit dem Aufschieben“ führen wir Sie Woche für Woche an die TI heran. Heute wollen wir einen Blick auf ihren derzeitigen Stand und geplante Weiterentwicklungen werfen. Dass sich die Telematikinfrastruktur weiterentwickelt, wird vor allem daran deutlich, dass wir seit 2026 von der TI 2.0 sprechen. Diese Weiterentwickelung funktioniert von jedem Ort aus und ganz ohne spezielle Geräte, da sie über das Internet erreichbar ist.