Preise der Postbeamtenkrankenkasse steigen zum 1. Januar 2024

Neben den Preisen der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) werden auch die Vergütungssätze der Postbeamtenkrankenkasse (PBeaKK) zum Beginn des nächsten Jahres steigen. Alle Behandlungen von Postbeamten des einfachen Dienstes (Mitgliedergruppe A), die ab dem 01.01.2024 durchgeführt werden, dürfen zu den Vergütungssätzen der GKV mit der PBeaKK abgerechnet werden. Dies bietet die gewohnte Rechtssicherheit und einen festen Preis, der direkt bei der Kasse eingefordert werden kann.

Alternativ besteht weiterhin die Möglichkeit, Postbeamte A wie Privatversicherte zu behandeln und von ihnen Privatpreise zu verlangen. Dies ist analog zu dem Vorgehen, dass bei Postbeamten des mittleren und gehobenen Dienstes (Mitgliedergruppe B) vorgesehen ist. Es sollte aber in jedem Fall mit einem Behandlungsvertrag einhergehen, der vor Beginn der Behandlung mit dem Patienten geschlossen wird, sowie mit einer eindeutigen Information, dass der Versicherte ggf. entsprechende Zuzahlungen zu leisten hat. Erstattet wird ihm von der PBeaKK in diesem Fall nämlich nur der jeweilige Höchstsatz der Bundesbeihilfeverordnung.

Die aktuelle Preisliste der PBeaKK sowie unser Merkblatt A02 zur Abrechnung mit Privatpatienten finden IFK-Mitglieder im internen Mitgliederbereich auf der IFK-Webseite. Bei weiteren Fragen zur Neuregelung mit der PBeaKK können sie sich zudem an die IFK-Abrechnungshotline unter 0234 97745-333 bzw. abrechnung@ifk.de wenden.

Weitere Artikel

FinanzKommission Gesundheit empfiehlt einschneidende Sparmaßnahmen in der Physiotherapie

2026 | 02.04. Die FinanzKommission Gesundheit hat den lang angekündigten Bericht mit Empfehlungen zur finanziellen Stabilisierung der Gesetzlichen Krankenversicherung veröffentlicht. Einige der vorgestellten Maßnahmen betreffen auch die Physiotherapie. Der IFK wird den Bericht in den nächsten Tagen in enger Abstimmung mit den Partnerverbänden im Spitzenverband der Heilmittelverbände (SHV) e. V. prüfen und bewerten.

Der IFK wünscht schöne Ostertage

2026 | 02.04. Während der Osterfeiertage bleibt unsere Geschäftsstelle geschlossen. Auch der IFK-Chat steht in dieser Zeit nicht zur Verfügung. Ab dem 7. April sind wir wieder wie gewohnt für Sie da. Wir wünschen Ihnen erholsame und schöne Ostertage!

NRW sieht Chancen im Direktzugang zu Therapien – verweist aber auf Bund

2026 | 01.04. Die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen bewertet den möglichen Direktzugang zu therapeutischen Leistungen grundsätzlich positiv, sieht die Zuständigkeit jedoch beim Bund. Das geht aus einer Antwort auf eine Kleine Anfrage 7192 vom 9. Februar 2026 der Abgeordneten Silvia Gosewinkel, Christina Weng und Rodion Bakum der SPD-Fraktion hervor.