Manuelle Lymphdrainage: Therapeuten entscheiden Therapiezeit

Die Manuelle Lymphdrainage (MLD) wird ab dem 1. Oktober 2024 auch ohne Angabe der Therapiezeit verordnet werden können. Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) am Donnerstag beschlossen. Bislang spielte die Zahl der zu behandelnden Körperteile eine wesentliche Rolle dabei, ob die MLD für 30, 45 oder 60 Minuten indiziert war. Dies soll sich zukünftig stärker nach dem Stadium des Lymphödems richten. Ohne entsprechende Zeitangabe des Vertragsarztes können Therapeuten künftig selbst entscheiden, ob die Therapiezeit 30, 45 oder 60 Minuten betragen soll. Durch die Änderung der Heilmittelrichtlinie wird die Patientenorientierung gestärkt und die Expertise der Therapeuten unterstrichen. Damit folgt der G-BA den Empfehlungen des SHV zu den indikationsbezogenen Zeitbedarfen bei Manueller Lymphdrainage.

 

Die Anpassungen treten zum 1. Oktober 2024 in Kraft, sofern das Bundesministerium für Gesundheit keine rechtlichen Einwände vorhält.

Bei Fragen können sich Mitglieder telefonisch an die IFK-Mitgliederberatung unter 0234 97745-333 oder per E-Mail an abrechnung@ifk.de wenden.

Weitere Artikel

Der IFK wünscht frohe Weihnachten!

2025 | 23.12. Liebe IFK-Mitglieder, liebe Leser, wieder neigt sich ein ereignisreiches und teils turbulentes Jahr dem Ende zu. Das gesamte IFK-Team wünscht Ihnen ein besinnliches Weihnachtsfest im Kreise Ihrer Liebsten und einen erfolgreichen Start ins neue Jahr!

Lösungen, Strategien, Partnerschaften: Dabei sein beim BMC-Kongress

2025 | 22.12. Der Kongress des Bundesverbands Managed Care (BMC) gibt am 27. und 28. Januar 2026 in Berlin einen wichtigen Anstoß für das gesundheitspolitische Jahr und steht unter dem Leitmotiv „Lösungen, Strategien, Partnerschaften“. Die Veranstaltung bringt Expertinnen und Experten aus allen Bereichen des Gesundheitswesens zusammen, darunter IFK-Vorstandsvorsitzende Ute Repschläger, um gemeinsam Impulse für eine moderne und zukunftsfähige Versorgung zu entwickeln.

BSG weist Revision der Berufsverbände zurück

2025 | 19.12. Am 18.12.2025 fand vor dem 3. Senat des Bundessozialgerichts (BSG) das Revisionsverfahren gegen das Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg (LSG) statt und endete mit einem mündlichen Urteil.