Mitarbeiteraktualisierung bei der Zulassungsstelle/ARGE-Heilmittelzulassung

Mitarbeiteraktualisierung bei der Zulassungsstelle/ARGE-Heilmittelzulassung

Praxisinhaber müssen darauf achten, die Mitarbeiter-Daten bei der ARGE Heilmittelzulassung stets aktuell zu halten, da sie rahmenvertraglich dazu verpflichtet sind:

Grundsätzlich müssen alle Mitarbeiter bei der ARGE-Heilmittelzulassung gemeldet werden. Die Meldung muss bereits vor Aufnahme der Tätigkeit vorgenommen werden und folgende Daten enthalten: den Vor- und Nachnamen des Mitarbeiters, die Qualifikation, das Geburtsdatum, die vertraglich vereinbarte wöchentliche Arbeitszeit in Stunden und der Ort der schwerpunktmäßigen Tätigkeit (Praxis, Hausbesuch oder Behandlung in einer Einrichtung).

Sollte sich bei diesen Angaben etwas ändern, ist der Praxisinhaber ebenfalls verpflichtet, diese unaufgefordert und unverzüglich bei der ARGE-Heilmittelzulassung zu aktualisieren. Gleiches gilt auch, wenn die Tätigkeit des Mitarbeiters endet oder die fachliche Leitung wechselt.

Zertifikatsleistungen sind immer personengebunden und bedürfen der Erteilung einer Abgabeberechtigung. Diese wird nicht rückwirkend erteilt. Daher kann es bei versäumten Meldungen zu Absetzungen bis zu Vertragsstrafen führen.

Der IFK übernimmt die Mitarbeiteran- und -abmeldungen sowie Änderungen für seine Mitgliedspraxen. Für Anmeldungen können Sie uns die Berufsurkunde, ggf. Nachweise über eine Namensänderung, abrechnungsrelevante Zertifikate (KGG, MT, MLD, Bobath, PNF, Vojta, Psychomotorik), Eintrittsdatum und die wöchentliche Stundenzahl zukommen lassen. Von ausgeschiedenen Mitarbeitern benötigen wir lediglich das Austrittsdatum. Gern prüfen wir auch Ihren Mitarbeiterstand auf Aktualität.

Bei Fragen können sich IFK-Mitglieder an die IFK-Zulassungsberatung wenden (E-Mail: zulassung@ifk.de, Tel.: 0234 97745-777).

Weitere Artikel

7. SHV-TherapieGipfel: volles Haus und intensiver Austausch

2025 | 14.11. Am 12. November 2025 stand der 7. TherapieGipfel des Spitzenverbandes der Heilmittelverbände (SHV) unter dem Motto „Handeln statt reden“. Miteinander statt übereinander reden – genau das sicherte die Bundesgesundheitsministerin Nina Warken den rund 500 Teilnehmenden in ihrem Grußwort im Langenbeck-Virchow Hörsaal in Berlin zu. In seiner Begrüßungsrede unterstrich Andreas Pfeiffer, Vorsitzender des SHV, das Potenzial der Heilmittelerbringer und den Anspruch, Effizienz und Kompetenz weiter zu gestalten.

Ein Jahr Blankoverordnung – Zeit für eine Reflexion

2025 | 12.11. Schon ein Jahr liegt die Einführung der Blankoverordnung in der Physiotherapie zurück – Grund genug, zurückzuschauen und Bilanz zu ziehen. Lesen Sie in dieser Reihe über die Hintergründe und Ziele, Meinungen und Fakten, Dos and Don’ts sowie über offene Fragen und Antworten in Bezug auf die junge Verordnungsform.

Hilfsmittel und Heilmittel: Da geht noch mehr!

2025 | 10.11. Diesen Herbst veranstaltete die Firma Bauerfeind in Kooperation mit dem IFK eine Informationsveranstaltung zum Thema „Hilfsmittel trifft Heilmittel“. In der einstündigen Veranstaltung wurden die wichtigsten Potenziale und Herausforderungen in der Zusammenarbeit von Heilmittelerbringern und Hilfsmitteltechnikern erörtert. Für den IFK sprachen Vorstandsvorsitzende Ute Repschläger und der Regionalausschussvorsitzende für Dresden, Clemens Hanske, zu dem Thema.