Gerätegestützte Krankengymnastik

Gerätegestützte Krankengymnastik kann bei Muskelfunktionsstörungen zum Beispiel krankheitsbedingter Muskelschwäche, eingeschränkter Muskelkoordination, Muskel-
verkürzungen, motorischer Parese (einem Teilausfall motorischer Funktionen), unspezifischen schmerzhaften Bewegungsstörungen oder auch bei allgemein verminderter körperlicher Leistungsfähigkeit Bestandteil der Be­handlung sein. 

Typische Beschwerdebilder, die mit diesem Training versorgt werden, sind: 

  • Bandverletzungen (zum Beispiel Nachbehandlung Kreuzband-OP)
  • Gelenk- oder Knochenverletzungen (zum Beispiel Zustand nach Oberschenkelhalsbruch)
  • Rücken-/Nackenschmerzen 

Außerdem kann gerätegestützte Krankengymnastik als Nachbehandlung bei einem Gelenkersatz (zum Beispiel bei einem künstlichen Hüftgelenk), als allgemeines Aufbautraining sowie begleitend bei Schwäche durch Chemotherapie angewandt werden.

Was ist gerätegestützte Krankengymnastik? 

Bei gerätegestützter Krankengymnastik handelt es sich um eine Therapieform, bei der sowohl einzelne als auch mehrere Muskeln unterschiedlicher Muskelgruppen trainiert werden, fachsprachlich funktionelles Training genannt. Ziel ist es, funktionelle Abläufe des beruflichen und privaten Alltags in mehrdimensionalen Bewegungen und Bewegungsrichtungen zu trainieren.

Das Training verbessert sowohl die Muskelfunktion als auch die Funktion des Atmungs-, Herz-Kreislauf- und Stoffwechselsystems. Für jeden Patienten wird je nach Krankheitsbild und Befund/physiotherapeutischer Diagnostik ein individueller Trainingsplan erstellt. Ziel ist es, eine eingeschränkte Kraft-, Koordinationsbzw. Ausdauerfähigkeit zu verbessern. Diese können die Folge von Funktionsstörungen der Muskeln wie beispielsweise einer krankheitsbedingten Muskelschwäche oder einer allgemeinen verminderten körperlichen Leistungsfähigkeit sein.

Bei dieser Therapieform kommen Geräte, beispielsweise die Beinpresse oder der Seilzug, zum Einsatz. Für ein funktionelles/koordinatives Training werden die Patienten außerdem zu Übungen mit dem eigenen Köpergewicht oder Kleingeräten wie Hanteln oder dem Gymnastikband/Widerstandsband angeleitet. Diese Übungen können auch gut zuhause durchgeführt werden.

Gerätegestützte Krankengymnastik dauert rund 60 Minuten und findet in einer Gruppe mit bis zu drei Patienten statt.

Wie erhalte ich eine Verordnung für gerätegestützte Krankengymnastik?  

Der behandelnde Arzt, zum Beispiel Hausarzt oder Orthopäde, stellt die Diagnose zu einem orthopädischen/chirurgischen/neurologischen Beschwerdebild und verordnet das Heilmittel gerätegestützte Krankengymnastik (KG-Gerät) über eine Heilmittelverordnung.

Wer kann gerätegestützte Krankengymnastik durchführen? 

Physiotherapeuten erwerben Grundwissen in Trainingslehre in ihrer Ausbildung. Zudem setzt ein optimales Behandlungsergebnis eine spezielle Fortbildung voraus, in denen aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse eingebunden sind. Der Kurs schließt mit einem Zertifikat ab. Krankengymnastik am Gerät kann nur von Physiotherapeuten durchgeführt werden, die über eine entsprechende Trainingsfläche verfügen.