3G-Regel in Hessen

Das hessische Ministerium für Soziales und Integration teilt mit, dass in Hessen Patienten von Physiotherapiepraxen bei medizinisch notwendigen Behandlungen – also bei verordneten Leistungen – keinen 3G-Nachweis vorlegen müssen.

Alle Regelungen rund um die Corona-Pandemie finden IFK-Mitglieder im Merkblatt „Coronavirus (M26)“, das im Physioservice im geschützten Mitgliederbereich der IFK-Internetseite heruntergeladen oder in der Geschäftsstelle angefordert werden kann. Bei Fragen wenden sich IFK-Mitglieder bitte an die IFK-Mitgliederberatung, E-Mail: ifk@ifk.de, Tel.: 0234 97745-0.

 

 

 

 

 

Weitere Artikel

Symposium Therapiewissenschaften am 4. September 2025

2025 | 17.07. Die Universitätskliniken spielen eine zentrale Rolle im deutschen Gesundheits- und Wissenschaftssystem und ihre Aufträge sind herausfordernd sowie vielfältig – sie reichen von der Versorgung über die Forschung bis hin zur Lehre.

IFK-Rechtsberatung: Mietrecht

2025 | 15.07. Sie möchten eine Physiotherapiepraxis eröffnen und haben eine passende Räumlichkeit gefunden? Herzlichen Glückwunsch! Damit ist bereits ein wichtiger Schritt auf dem Weg zur Selbstständigkeit getan! Jetzt fehlt nur noch die Unterschrift und schon kann es losgehen. Doch nicht so schnell!