Ab Juli 2017 Heilmittel-Richtlinie für Zahnärzte

Bislang sind Zahnärzte nicht an eine Heilmittel-Richtlinie gebunden, wenn sie z. B. bei CMD eine Physiotherapie verordnen. Aufgrund dessen haben einzelne Krankenkassen mit Verweis auf das Wirtschaftlichkeitsgebot willkürlich ungerechtfertigte Rechnungskürzungen in der Physiotherapie vorgenommen. Durch die neue Heilmittel-Richtlinie für Zahnärzte, die voraussichtlich am 1. Juli 2017 in Kraft treten wird, soll diese Rechtsunsicherheit beseitigt werden, damit Zahnärzte Heilmittel nach einem festen Regelwerk verordnen können.

Als mögliche Diagnosen sind Erkrankungen aus dem Mund- und Kieferbereich sowie aus anatomisch direkt angrenzenden Strukturen genannt. Ebenso wie im Heilmittelkatalog für Vertragsärzte wird der Heilmittelkatalog für Vertragszahnärzte in verschiedene Indikationsbereiche unterteilt. Dazu werden mögliche vorrangige und ergänzende Heilmittel vorgegeben.  Ärzte können beispielsweise bei craniomandibulären Störungen zwischen KG und MT als vorrangiges und Kälte-/Wärme- oder Elektrotherapie als ergänzendes Heilmittel wählen. Weitere Indikationsbereiche stammen aus dem neurologischen, chronischen und lymphatischen Bereich.

Die neue Heilmittel-Richtlinie für Zahnärzte bedeutet zwar eine Einschränkung der derzeitigen Verordnungsmöglichkeiten. Allerdings ist positiv zu bewerten, dass sie Sicherheit und Verbindlichkeit für Zahnärzte schafft.

Über die genauen Inhalte der neuen Richtlinie werden IFK-Mitglieder noch rechtzeitig vor Inkrafttreten informiert.

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