Anerkenntnis Bundesrahmenvertrag: Offizielle Bestätigungen verzögern sich

Da viele Physiotherapiepraxen den Bundesrahmenvertrag noch nicht anerkannt haben, verschicken die ARGEn Heilmittel derzeit an alle Leistungserbringer pauschal ein Rundschreiben, um daran zu erinnern. Das verursacht viel Verunsicherung unter den Heilmittelerbringern.

Die Praxen, die den Bundesrahmenvertrag bereits anerkannt haben, können das Rundschreiben als gegenstandslos betrachten. Dies gilt auch für Mitglieder, die die Anerkenntniserklärung dem IFK geschickt haben oder dem IFK eine Vollmacht erteilt haben, die Anerkenntnis vorzunehmen. Für Praxen, die eine Bestätigung des IFK erhalten haben, besteht kein Handlungsbedarf mehr. Die ARGEn Heilmittel verschicken größtenteils keine Bestätigungen an die Leistungserbringer und wenn, dann mit erheblicher Verzögerung.



Die Frist für die Anerkennung wurde kürzlich bis zum 30. April 2022 verlängert, sodass Heilmittelerbringer, die den Bundesrahmenvertrag bislang noch nicht anerkannt haben, dies weiterhin tun können, ohne ab dem 1. Februar 2022 ihre Zulassung zu verlieren.



Die Anerkenntniserklärung finden Sie im internen Mitgliederbereich unter Rahmenverträge/Preislisten/Beihilfevorschriften > GKV (ab 01.08.2021). Bei Fragen zur Anerkennung können sich Mitglieder an die IFK-Mitarbeiter des Referats Recht – Zulassungswesen wenden (Tel.: 0234 97745-777, E-Mail: zulassung@ifk.de)


Weitere Artikel

FinanzKommission Gesundheit empfiehlt einschneidende Sparmaßnahmen in der Physiotherapie

2026 | 02.04. Die FinanzKommission Gesundheit hat den lang angekündigten Bericht mit Empfehlungen zur finanziellen Stabilisierung der Gesetzlichen Krankenversicherung veröffentlicht. Einige der vorgestellten Maßnahmen betreffen auch die Physiotherapie. Der IFK wird den Bericht in den nächsten Tagen in enger Abstimmung mit den Partnerverbänden im Spitzenverband der Heilmittelverbände (SHV) e. V. prüfen und bewerten.

Der IFK wünscht schöne Ostertage

2026 | 02.04. Während der Osterfeiertage bleibt unsere Geschäftsstelle geschlossen. Auch der IFK-Chat steht in dieser Zeit nicht zur Verfügung. Ab dem 7. April sind wir wieder wie gewohnt für Sie da. Wir wünschen Ihnen erholsame und schöne Ostertage!

NRW sieht Chancen im Direktzugang zu Therapien – verweist aber auf Bund

2026 | 01.04. Die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen bewertet den möglichen Direktzugang zu therapeutischen Leistungen grundsätzlich positiv, sieht die Zuständigkeit jedoch beim Bund. Das geht aus einer Antwort auf eine Kleine Anfrage 7192 vom 9. Februar 2026 der Abgeordneten Silvia Gosewinkel, Christina Weng und Rodion Bakum der SPD-Fraktion hervor.