AOK Bayern: Geschlossene Verträge sind einzuhalten

Geschlossene Verträge sind einzuhalten. Das ist nicht nur unter Juristen bekannt. Aktuell scheint die AOK Bayern dies jedoch vergessen zu haben. Sie plant Änderungen in der Bearbeitung von Heilmittelabrechnungen.

Trotz klarer Regelungen im Rahmenvertrag mit den Berufsverbänden kündigte die Kasse eine Änderung der Abrechnungsmodalitäten zum 1. Oktober 2018 an. Unter anderem sollten keinerlei Nachbesserungen mehr auf den Verordnungen möglich sein – obwohl dies im Rahmenvertrag so vereinbart ist. Das würde eine Verschärfung im Umgang mit der Prüfpflicht von Therapeuten bedeuten.

Prüfpflichten sind ein ungeliebtes Thema. Denn sie binden Kapazitäten von Mitarbeitern und Inhabern in Physiotherapiepraxen für bürokratische Tätigkeiten. Oftmals sind sie ein großes Ärgernis, da zeitraubende Arbeiten anfallen, weil verordnenden Ärzten Fehler bei der Rezeptausstellung unterliefen. Zudem werden diese Tätigkeiten von den Krankenkassen nicht zusätzlich vergütet.

Das Bundessozialgericht sieht die Prüfpflicht von Heilmittelverordnungen auch bei den Physiotherapeuten. Allerdings müssen alle am Prozess Beteiligten Sorge tragen, dass

  • Verordnungen heilmittelrichtlinienkonform ausgestellt werden

  • Der Bürokratieaufwand möglichst gering bleibt

  • Physiotherapeuten ihre Vergütung für erbrachte Leistungen erhalten

  • Fehler der Verordnung auch noch nach Rezepteinreichung zur Abrechnung korrigiert werden können.


Aus diesen Gründen widersprach der IFK unverzüglich dem Vorhaben der Kasse. Vorläufiges Ergebnis:

Die AOK setzt das angekündigte Vorgehen nicht zum 1. Oktober 2018 um. Zunächst wird es Gespräche dazu mit den Berufsverbänden geben.

Ziel des IFK dabei:
  • Keine zusätzlichen Pflichten für Praxen

  • Unbedingtes Einhalten vertraglich vereinbarter Rahmenbedingungen.


Das Gespräch findet Ende Oktober 2018 statt. Insgesamt erwartet der IFK, dass die AOK Bayern eines bedenkt: Zusätzliche Bürokratie durch erhöhten Aufwand in der Rezeptprüfung ist das Letzte, was Praxen in Zeiten von Fachkräftemangel leisten können.

Weitere Artikel

7. SHV-TherapieGipfel: volles Haus und intensiver Austausch

2025 | 14.11. Am 12. November 2025 stand der 7. TherapieGipfel des Spitzenverbandes der Heilmittelverbände (SHV) unter dem Motto „Handeln statt reden“. Miteinander statt übereinander reden – genau das sicherte die Bundesgesundheitsministerin Nina Warken den rund 500 Teilnehmenden in ihrem Grußwort im Langenbeck-Virchow Hörsaal in Berlin zu. In seiner Begrüßungsrede unterstrich Andreas Pfeiffer, Vorsitzender des SHV, das Potenzial der Heilmittelerbringer und den Anspruch, Effizienz und Kompetenz weiter zu gestalten.

Ein Jahr Blankoverordnung – Zeit für eine Reflexion

2025 | 12.11. Schon ein Jahr liegt die Einführung der Blankoverordnung in der Physiotherapie zurück – Grund genug, zurückzuschauen und Bilanz zu ziehen. Lesen Sie in dieser Reihe über die Hintergründe und Ziele, Meinungen und Fakten, Dos and Don’ts sowie über offene Fragen und Antworten in Bezug auf die junge Verordnungsform.

Hilfsmittel und Heilmittel: Da geht noch mehr!

2025 | 10.11. Diesen Herbst veranstaltete die Firma Bauerfeind in Kooperation mit dem IFK eine Informationsveranstaltung zum Thema „Hilfsmittel trifft Heilmittel“. In der einstündigen Veranstaltung wurden die wichtigsten Potenziale und Herausforderungen in der Zusammenarbeit von Heilmittelerbringern und Hilfsmitteltechnikern erörtert. Für den IFK sprachen Vorstandsvorsitzende Ute Repschläger und der Regionalausschussvorsitzende für Dresden, Clemens Hanske, zu dem Thema.