Auch an Video-Behandlungen denken

Die virtuellen Anwendungen erleben aktuell einen Boom: Zur Bewältigung der Coronavirus-Krise haben große Firmen ihre Mitarbeiter ins Homeoffice geschickt. Physiotherapeuten können die Technologie ebenfalls nutzen, um ihren Praxisbetrieb virtuell weiterzuführen, wenn auch voraussichtlich im kleineren Umfang.

Zunächst bis zum 30. April können Physiotherapeuten Videobehandlungen für folgende Positionen der GKV - und jetzt auch der PKV - anbieten und abrechnen:

 

  • Allgemeine Krankengymnastik (20501)
  • KG-Mukoviszidose (20702)
  • Bewegungstherapie/Übungsbehandlung in Einzelbehandlung (20301)

 

 

Voraussetzung ist, dass der Patient der Videobehandlung zustimmt. Er kann sich sowohl in einer bereits laufenden Behandlungsserie befinden, also bereits Behandlungen in der Praxis oder im Hausbesuch erhalten haben, oder eine neue ärztlichen Verordnung vorlegen. Neben der technischen Ausstattung muss eine Reihe von Voraussetzungen gegeben sein, beispielsweise entsprechende Räumlichkeiten, die eine Privatsphäre gewährleisten.

 

 

Eine genaue Aufstellung der Voraussetzungen und ausführliche Hinweise für die Umsetzung finden IFK-Mitglieder im Merkblatt "Coronavirus - Informationen fürPraxisinhaber" (M26). Das Merkblatt wird fortlaufend aktualisiert und ist im geschützten Bereich der IFK-Internetseite abrufbar oder bei der IFK-Geschäftsstelle erhältlich. Das Merkblatt enthält ebenfalls eine Liste mit zertifizierten Anbietern von einsetzbarer Video-Software.

 

 

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!!! Coronavirus: Wichtige Hinweise zur Erreichbarkeit des IFK !!! 

 

 

IFK-Mitglieder finden stets die aktuellste Version des Merkblatts „Coronavirus – Informationen für Praxisinhaber“ (M26) nach dem Log-in im physioservice. Der Nutzername entspricht der Mitgliedsnummer. Diese ist auf den IFK-Rechnungen zu finden. Wer sein Passwort vergessen hat, dem hilft ein Klick auf die Schaltfläche „Passwort zurücksetzen“. Es wird dann automatisch ein Link an die beim IFK hinterlegte E-Mail-Adresse verschickt. Wer darüber hinaus noch Fragen zum Coronavirus hat, kann sich selbstverständlich gern an die IFK-Geschäftsstelle wenden. 

 

 

Aufgrund des enormen Anfragenaufkommens hat der IFK seine Beratungszeiten bis auf Weiteres verlängert: Das IFK-Team steht ab sofort montags bis freitags zwischen 8 und 18 Uhr zur Verfügung. IFK-Mitglieder senden am besten eine kurze E-Mail mit ihrem Anliegen, dem Namen, auf den die Mitgliedschaft läuft, oder der Mitgliedsnummer und einer Rückrufnummer an ifk@ifk.de, an abrechnung@ifk.de oder direkt an den gewünschten Mitarbeiter der Geschäftsstelle. Jede Anfrage wird schnellstmöglich beantwortet. 

 

 

Die IFK-Geschäftsstelle bleibt bis auf Weiteres für den Publikumsverkehr geschlossen, sodass zunächst keine Fortbildungen und Veranstaltungen stattfinden können. 

 

 

Der IFK stellt laufend neue Inhalte auf seiner Internetseite zur Verfügung. Wer keine Aktualisierung verpassen möchte, lädt sich am besten die IFK-App herunter (zum App-Store, zu Google Play) oder folgt dem IFK auf Facebook (zur IFK-Facebook-Seite).

 

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