BGW warnt vor Betrugsversuch mit angeblichem DGUV-Präventionsmodul

Derzeit versenden Kriminelle E-Mails mit gefälschtem Absender zu einem angeblichen Präventionsmodul der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV). Davor warnt die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) in einer aktuellen Pressemeldung.

Erste Mitgliedsbetriebe der BGW haben bereits die betrügerischen E-Mails erhalten. Die BGW weist darauf hin, dass es sich bei dem Anschreiben mit Zahlungsaufforderung um einen Betrugsversuch handelt. Betriebe, die eine solche E-Mail erhalten, sollten die beigefügte Rechnung auf keinen Fall bezahlen.

Professionell gemacht, aber nicht echt

Die Betreffzeile lautet beispielsweise „Schreiben der DGUV zur Einführung des Präventionsmoduls 2025 – Handlungsbedarf“ oder auch „Pflicht zur Teilnahme am DGUV-Präventionsmodul – jetzt umsetzen“. Ein angehängtes Anschreiben informiert über ein angebliches digitales DGUV-Präventionsmodul. Dieses müssten Betriebe angeblich nutzen, um ihren Verpflichtungen im Arbeitsschutz nachzukommen. Ebenfalls angehängt ist eine Rechnung für die Teilnahmegebühr.

Die Mails sind professionell gemacht und erwecken den Eindruck, von der DGUV beziehungsweise der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) zu stammen, doch dies ist nicht der Fall. Die Logos von DGUV und BGN sowie die Unterschrift des DGUV-Hauptgeschäftsführers Dr. Stefan Hussy werden darin missbräuchlich verwendet. Das genannte Präventionsmodul der DGUV existiert nicht. Im Anschreiben werden eine Telefonnummer der BGN und eine E-Mail-Adresse genannt, die beide falsch sind. Auffällig ist zudem, dass in den bisher bekannten Fällen eine ausländische Kontonummer für die Zahlung angegeben ist.

Im Schadensfall: Anzeige erstatten

Betroffenen, die bereits Zahlungen geleistet haben, empfiehlt die BGW, Anzeige zu erstatten. Dazu kann beim Service-Center der BGN unter der Telefonnummer 0621 4456-1581 das Aktenzeichen sowie den Mailkontakt der zuständigen Strafverfolgungsbehörde erfragt werden. Hier wurde eine zentrale Zuständigkeit eingerichtet, unabhängig vom Sitz der Geschädigten.

Fragen beantwortet auch die Infoline der gesetzlichen Unfallversicherung unter der kostenfreien Rufnummer 0800 60 50 40 4 beziehungsweise unter info@dguv.de.

 

Weitere Artikel

GKV neu denken: zukunftsfähig planen

2026 | 29.06. Die Stabilisierung der GKV-Finanzen darf nicht allein über kurzfristige Ausgabenbegrenzungen erfolgen. Statt pauschaler Sparmaßnahmen braucht es deshalb in Deutschland eine langfristig angelegte Strukturreform des Gesundheitswesens. Das muss auch die Bundesregierung erkennen.

G-BA Expertenpool: Ute Repschläger wiederbenannt

2026 | 26.06. Die IFK-Vorstandsvorsitzende Ute Repschläger wurde erneut als Mitglied des Expertenpools des Innovationsausschusses des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) benannt. In dieser Funktion berät sie den Innovationsausschuss bei der Begutachtung von Projektanträgen, die durch den Innovationsfonds unterstützt werden sollen.

SHV-Kampagne: Großes Interesse im Bergischen Städtedreieck

2026 | 24.06. Im Rahmen der SHV-Kampagne zum Beitragssatzstabilisierungsgesetz führte IFK-Mitglied Ricarda Uhlemeyer in den vergangenen Wochen gleich zwei interessante Gespräche mit Mitgliedern des Deutschen Bundestags: Helge Lindh (MdB/SPD) und Jürgen Hardt nahmen sich beide viel Zeit für die Physiotherapeutin und zeigten sich äußert interessiert an den Belangen des Spitzenverband der Heilmittelverbände e. V.