Blankoverordnung: Physiotherapieverbände legen eigenen Bericht vor

Die Blankoverordnung ist in der Versorgung angekommen. Dies ist eine Kernaussage aus dem gemeinsamen Zwischenbericht zur Evaluation der Blankoverordnung, den die Physiotherapieverbände IFK, Physio Deutschland, VDB und VPT fristgerecht an das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) übermittelt haben. 

Die Physiotherapieverbände ziehen eine positive Bilanz der bisherigen Erfahrungen und sehen die Blankoverordnung als wichtigen Schritt zur Stärkung einer modernen, patientenorientierten physiotherapeutischen Versorgung.

Studienergebnisse sind positiv

Die bisherigen wissenschaftlichen Auswertungen weisen darauf hin, dass sich die Blankoverordnung als zweite Versorgungsform in der physiotherapeutischen Versorgung etabliert hat. Patientinnen und Patienten profitieren von Verbesserungen bei Schmerz, Funktion und gesundheitsbezogener Lebensqualität. Gleichzeitig nutzen Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten die erweiterten Handlungsspielräume verantwortungsvoll und überwiegend innerhalb der vertraglich vereinbarten Rahmenbedingungen. 

Auch die Akzeptanz der Blankoverordnung wächst kontinuierlich. Der Anteil der Blankoverordnungen im Schulterbereich hat sich seit Einführung deutlich erhöht. Sowohl Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten als auch ein Großteil der befragten Ärztinnen und Ärzte sprechen sich für eine Ausweitung der erweiterten Versorgungsverantwortung auf weitere Indikationen aus. 

Finanzierung muss differenziert analysiert werden

Die Verbände betonen zugleich, dass die Bewertung der finanziellen Auswirkungen differenziert erfolgen muss. Zwar sind die Umsätze in der Physiotherapie gestiegen, gleichzeitig wirken jedoch Faktoren wie Vergütungsanpassungen, demografisch bedingt steigende Versorgungsbedarfe sowie mögliche Verlagerungseffekte innerhalb des Gesundheitssystems auf die Entwicklung ein. Eine belastbare gesundheitsökonomische Gesamtbewertung ist nach Auffassung der Verbände auf Grundlage der derzeit verfügbaren Daten noch nicht möglich. 

Ministerium sichtet Ergebnisse

Da keine Einigung mit dem GKV-Spitzenverband über einen gemeinsamen Zwischenbericht zur Evaluation der Blankoverordnung erzielt werden konnte, haben sowohl die Physiotherapieverbände als auch der GKV-Spitzenverband eigene Berichte beim BMG eingereicht. Mit der Vorlage der beiden Berichte beginnt nun die fachliche Auswertung durch das BMG. Die Physiotherapieverbände sehen die bisherigen Ergebnisse als Bestätigung dafür, dass die Blankoverordnung die Versorgungsqualität stärkt und physiotherapeutische Kompetenzen noch gezielter zum Nutzen der Patientinnen und Patienten eingesetzt werden. 

Hinweis: Der gesetzlich vorgesehene Zwischenbericht nach § 125a Abs. 6 SGB V musste aufgrund unterschiedlicher Auffassungen der Vertragspartner in zwei getrennten Fassungen erstellt werden. Der Bericht der Physiotherapieverbände wurde fristgerecht zum 31. Oktober 2026 an das Bundesministerium für Gesundheit übermittelt. 

•    Interessierte finden den Zwischenbericht der maßgeblichen Physiotherapieverbände hier. 
•    Die gemeinsame Pressemitteilung der Physiotherapieverbände gibt es hier. 
 

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