Bremen: Präventionskurse nicht gestattet

In der Freien Hansestadt Bremen sind laut aktueller Corona-Schutzverordnung, die seit dem 2. November in Kraft ist, weiterhin alle verordneten Behandlungen sowie Rehasport möglich. Präventionskurse dürfen derzeit nicht in Gruppen mit mehr als zwei Teilnehmern stattfinden. Das hat die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz dem IFK gegenüber mitgeteilt.

Genaueres zu diesen Regelungen sowie viele weitere Informationen zur Corona-Pandemie finden IFK-Mitglieder im Merkblatt „Coronavirus – Informationen für Praxisinhaber“ (M26), das ständig aktualisiert wird und nach dem Login im Physioservice abrufbar ist.

 

Hintergrund:

 

 

Die Ministerpräsidentenkonferenz hat am 28. Oktober beschlossen, dass „medizinisch notwendige Behandlungen“ während des Teil-Lockdowns weiterhin möglich sein sollen. Dazu gehört explizit auch die Physiotherapie, deren Systemrelevanz damit erneut unterstrichen wird. Die Hoheit für Regelungen zum Infektionsschutz liegt jedoch bei den einzelnen Bundesländern. Der IFK ist derzeit dabei, rechtssicher abzuklären, welche Bereiche der Therapie oder der Prävention in den Bundesländern zulässig bzw. vorübergehend unzulässig sind. Sobald verbindliche Rückmeldungen der Landesregierungen vorliegen, veröffentlicht der IFK diese im Merkblatt „Coronavirus – Informationen für Praxisinhaber“ (M26).

 

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