Bundeshöchstpreise ab 1. Juli 2019

Es ist der erste Schritt der umfangreichen Reform der Vergütung von ambulanten Heilmittelleistungen, die durch das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) eingeleitet wurde: Ab dem 1. Juli 2019 gilt für jedes Bundesland und jede Kassenart der jeweils höchste Preis, der für die jeweilige Leistungsposition in einer Region des Bundesgebiets vereinbart worden ist.

Für die allgemeine Krankengymnastik bedeutet dies z. B., dass ab Juli 2019 bundesweit mit allen gesetzlichen Krankenkassen, d. h. AOK, BKK, IKK, Knappschaft, vdek und SVLFG, ein einheitlicher Preis von 21,11 € abgerechnet werden kann. Das entspricht dem derzeit höchsten Preis der IKK, BKK und Knappschaft aus Schleswig-Holstein. Der Preis für die Manuelle Therapie liegt dann bei 25,35 € entsprechend dem heutigen Preis in Bayern und bei den Regionalkassen BKK, IKK und Knappschaft in Baden-Württemberg.
Die detaillierten Informationen über die neuen Preise aller Positionen, das prozentuale Erhöhungsvolumen sowie den Stichtag der Anwendung erhalten IFK-Mitglieder schnellstmöglich, sobald die offizielle Veröffentlichung des GKV-Spitzenverbands vorliegt – aller Voraussicht nach noch in dieser Woche.

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