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Bundesrat billigt Hospiz- und Palliativgesetz

Der Bundesrat hat das Hospiz- und Palliativgesetz (HPG) gebilligt, fordert mit einer Entschließung jedoch weitere Verbesserungen an dem Gesetz. Die im Gesetz vorgesehenen palliativen und hospizlichen Angebote sind nach Meinung der Länderkammer nicht ausreichend.

Das Gesetz nimmt die Palliativversorgung als ausdrücklichen Bestandteil der Regelversorgung in die gesetzliche Krankenversicherungsleistung auf. Die Sterbebegleitung wird expliziter Versorgungsauftrag der sozialen Pflegeversicherung. Darüber hinaus wird die Palliativversorgung im Rahmen der häuslichen Krankenpflege gestärkt, indem Pflegedienste mehr Leistungen abrechnen können. Schließlich stellt das Gesetz sicher, dass sich Versicherte und deren Angehörige gezielt über bestehende Angebote der Hospiz- und Palliativversorgung informieren können.

Eine Verbesserung mit physiotherapeutischen Leistungen ist unmittelbar mit dem HPG nicht vorgesehen. Beim IFK und dem Spitzenverband der Heilmittelverbände (SHV) besteht jedoch Konsens, dass nach dem Inkrafttreten des Gesetzes zum 1. Januar 2016 Raum ist, auf den Gemeinsamen Bundesausschuss zuzugehen, um diesen zu bewegen, die Palliativversorgung auch in der Heilmittel-Richtlinie weiter zu verbessern. Die derzeitigen Diagnosegruppen, z. B. CS bei chronischen Schmerzen, decken nicht alle Facetten der Palliativversorgung hinreichend ab. Zudem lautet die Forderung des IFK, dass Physiotherapeuten ausreichend Zeit für die Betreuung der Patienten erhalten. Die IFK-Vertreterversammlung hat den zuständigen Fachausschuss beauftragt, eine entsprechende Leistungsposition vorzubereiten.

Das HPG wird nun dem Bundespräsidenten zur Unterschrift vorgelegt und tritt weitestgehend am Tag nach seiner Verkündung in Kraft. Die Entschließung wird der Bundesregierung zugeleitet.

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