Das neue Präventionsgesetz wackelt

Die Bundesregierung hat am 20. März 2013 den Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der Prävention beschlossen. Danach soll vor allem die betriebliche Gesundheitsförderung unterstützt werden sowie Angebote zur Gesundheitsförderung in den individuellen Lebenswelten der Menschen wie Kindergärten, Schulen oder Senioreneinrichtungen.

Zur Finanzierung des Vorhabens sollen ausschließlich die Krankenkassen in die Pflicht genommen werden. Insgesamt sind jährlich Ausgaben von rund 420 Millionen Euro vorgesehen – fast doppelt so viel wie bisher. Die Opposition hält die Pläne jedoch für unzureichend und fordert erhebliche Nachbesserungen. Daher wird der Gesetzesentwurf möglicherweise keine Zustimmung durch den Bundesrat erhalten, wo die rot-grün regierten Länder inzwischen eine Mehrheit haben. Mit Nachbesserungen wird das Zeitfenster jedoch eng, das Gesetz noch in dieser Wahlperiode in Kraft treten zu lassen. Es wäre nicht das erste Mal, dass die Bemühungen um ein Präventionsgesetz scheitern.

Der IFK wird Sie über Neuigkeiten auf dem Laufenden halten.

Weitere Artikel

IFK-Jahreshauptversammlung: Das Jahr 2025 im Blick

2026 | 30.03. Am 21. März hatte der IFK seine Mitglieder zur Jahreshauptversammlung geladen. Bei sonnigem Wetter fanden sich Mitglieder aus Verband, Vorstand und Geschäftsstelle in den Räumlichkeiten des Fortbildungszentrums in Bochum ein. Auf der Tagesordnung stand der Rückblick auf die Verbandsarbeit des letzten Jahres.

Evaluation Blankoverordnung: Bitte um Umfrageteilnahme

2026 | 27.03. Behandeln Sie Patienten mit Schulterbeschwerden im Rahmen der Blankoverordnung? Dann laden wir Sie herzlich ein, an einer kurzen Umfrage der Hochschule Bochum teilzunehmen, durch die praxisnahe Erkenntnisse zur Umsetzung der Blankoverordnung gewonnen werden sollen.